Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Zuständigkeiten und der Gang des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sind in einem besonderen Prozessrecht geregelt, dem Arbeitsgerichtsgesetz. Grundsätzlich ist das Verfahren der Zivilprozessordnung angelehnt, jedoch unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Besonderheiten.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit kennt drei Instanzen: Erstinstanzlich sind für alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte (ArbG) zuständig. Gegen Urteile oder Beschlüsse des Arbeitsgerichts ist die Berufung bzw. Beschwerde vor den Landesarbeitsgerichten (LArbG) statthaft. Gegen Urteile und Beschlüsse der Landesarbeitsgerichte hingegen ist eine Revision bzw. eine Rechtsbeschwerde bei dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt anzustrengen, sofern diese Rechtsmittel zugelassen worden sind.


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Arbeitsrecht in der Lebensmittelproduktion

Auch in der Lebensmittelbranche herrscht ein knallharter Preiskampf. Der Kamp um die billigsten Lebensmittelpreise geht dabei zumeist auf Kosten der Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion.

Dass Bauern in Übersee kaum einen Hungerlohn für ihre Arbeit erhalten, ist seit langem bekannt. Doch auch in Deutschland herrschen in der Lebensmittelproduktion fragwürdige Zustände.

Vor Einführung des Mindestlohnes wurden fast ausschließlich Dumpinglöhne gezahlt. Dies hat sich zwar seit der Einführung des Mindestlohnes minimal gebessert, allerdings stehen viele Mitarbeiter in der Lebensmittelproduktion immer noch am Existenzminimum. Hinzu kommt, dass gerade in der Lebensmittelproduktion oftmals auf Saisonarbeiter gesetzt wird. Gerade in der Erntehochzeit werden dafür massenhaft Arbeiter aus Osteuropa eingestellt, um das Lohnniveau möglichst niedrig zu halten. Für alteingesessene Mitarbeiter ist dann oft kein Platz mehr.

Und auch die Arbeitsbedingungen entsprechen zumeist nicht den Vorgaben. So gilt auch in der Lebensmittelproduktion das deutsche Arbeitsrecht. Entsprechend müssen die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auf Grund des Produktionsdrucks ist dafür jedoch oftmals schlichtweg keine Zeit. Weiterlesen

Arbeitsrecht in der Lebensmittelindustrie/ Bild: Unsplash.com


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Arbeitsrecht in der Luftfahrt

Die Luftfahrt kennt ein sehr eigenes Arbeitsrecht. Vieles von dem, was dort Alltag ist, erschließt sich außenstehenden selten. Der Blick hinter den Vorhang lohnt sich aber und wir haben ihn wiederholt getan.

Für uns sind Off-Tage ebenso wenig ein Fremdwort, wie Stationierung und Proceeding bzw. Deadhead oder Shuttles.

Die Arbeitsverhältnisse in Deutschland heute faktisch überwiegend von einem großen Konzern, Lufthansa, und den dortigen Tarifverträgen, Personalvereinbarungen (Betriebsvereinbarungen) und anderen kollektivrechtlichen Regelungen geprägt. Aber auch bei den kleineren Airlines gibt es kollektivrechtliche Systeme.

Dabei ist der Lufthansakonzern mit einem sehr weitegehenden Regelungswerk ausgestattet, das selbst für Insider nur schwer zu überblicken ist….Weiterlesen


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