Sie suchen nach „Kanzlei für Arbeitsrecht in Altona“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
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Kanzlei für Arbeitsrecht
Das Fachgebiet Arbeitsrecht umfasst das weite Gebiet vom Schließen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Kündigung und etwaiger Abfindungsansprüche sowie die Auseinandersetzung mit vertraglich oder außervertraglich geregelten Wettbewerbsverboten.
Neben diesem Individualarbeitsrecht gibt es aber auch noch das sog. kollektive Arbeitsrecht. Dort sind Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeber die Akteure. Hier ist das Betriebsverfassungsgesetz die wichtigste gesetzliche Vorschrift.
Da das Aufgabengebiet des Arbeitsrechts so umfassend ist, sind die Erfordernisse für eine nicht besonders im Arbeitsrecht versierte Rechtsanwaltskanzlei nicht leicht zu überschauen. Daher ist das Aufsuchen einer Kanzlei mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht unbedingt anzuraten. Schließlich geht es bei Auseinandersetzungen wie der Kündigung, der Versetzung, bei Ansprüchen aus kollektivem Arbeitsrecht sowie beim Arbeitsschutz um Angelegenheiten mit erheblichen wirtschaftlichen und existentiellen Konsequenzen.
In einer besonderen Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht finden sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen auf Kündigungen spezialisierten Rechtsanwalt mit ausgewiesener Kenntnis vom Arbeitsrecht, des Landesarbeitsgerichts seines Bezirkes z. B. des hamburgischen Landesarbeitsgerichtes einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
Durch das detaillierte Wissen der Rechtsprechung bietet die Kanzlei für Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bzw. dem Arbeitgeber eine dem Einzelfall entsprechende Begleitung. So kann sich für den Arbeitgeber die Frage zu stellen, inwieweit er dem Gekündigten bei einer Abfindungsforderung entgegen kommen muss oder ob er es sich guten Gewissens auf eine Auseinandersetzung vor Gericht einlassen kann.
Vergleichbares gilt auch für den Arbeitnehmer. Wann ist der Gang vor das Arbeitsgericht unverzichtbar und wann ist es aufgrund der Sachlage günstiger, den Weg vors Gericht zu unterlassen?
Auch das richtige Verinnerlichen von Tarifverträgen und ihre Vereinbarkeit mit dem Gesetz können für beide Vertragspartner eines Arbeitsvertrages von entscheidender Bedeutung sein. Aber auch, ob ein Punkt des Arbeitsvertrages gänzlich unwirksam ist oder doch noch durch ergänzende Vertragsauslegung gerettet werden kann, kann entscheidend sein.
Oder im Speziellen: Was bedeutet der Wechsel des Inhabers für den Arbeitnehmer und was bedeuten die die alten Verträge mit den Mitarbeitern für den neuen Arbeitgeber? Im Prinzig verfährt man wie im Mietrecht, „Kauf bricht Miete nicht“ oder um es entsprechend anzupassen „Betriebsübergang bricht den Arbeitsvertrag nicht“. Im Falle eines Mietvertrages ist das persönliche Verhältnis der Vertragsparteien von gringerer Bedeutung. Welche Konsequenzen folgen aber, wenn der Chefsekretärin der neue Inhaber nicht sympathisch ist oder umgekehrt? Insbesondere hier gilt, je spezieller die Aufgabenstellung, desto mehr ist die Kompetenz in der Sache einer Kanzlei für Arbeitsrecht gefragt. Natürlich gilt bei der Beratung durch eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei nicht die Devise „Fragen kostet nichts“, denn eine gute Beratung ist nicht umsonst zu bekommen. Vor allem beim Arbeitsrecht gilt aber, „Nicht-Fragen kostet in den meisten Fällen mehr!“
Rechtsanwalt in Altona
Bei Altona handelt es sich um einen im Westen gelegenen Bezirk Hamburgs. Auf einer Fläche von etwa 80 km³ leben in Altona ca. 250.000 Einwohner. Als ehemalige Fischersiedlung entstand Altona im Jahre 1535 und gehörte zunächst zu Holstein-Pinneberg. Der Name „Altona“ so wird gemutmaßt soll sich aus „all to nah“ zusammensetzen und von den Hamburgern ausgerufen worden sein, da sich eine Rotbierkneipe in Altona allzu nah an der Stadtgrenze befunden habe. Im Zuge des 30-jährigen Krieges geriet Altona temporär in schwedischen Besitz, um dann wiederum an das Herzogtum Holstein und damit an den jeweiligen dänischen König zu fallen. Noch im Jahre 1803 war Altona nach Kopenhagen die zweitgrößte Stadt innerhalb des dänischen Gesamtstaates ebenso wie eine bedeutende Handelsmetropole.
Im Jahre 1664 verlieh der damalige dänische König darauffolgend Altona das Dänische Stadtrecht. Nachdem Altona mit der Gründung des Deutschen Reiches dann deutsch und preußisch wurde, verlor Altona seine Selbstständigkeit als Stadt zu guter Letzt im Jahr 1937. Seit dieser Zeit gehört Altona zu Hamburg. Zu den architektonischen Höhenpunkten Altonas gehört sicher das 1844 vorerst als Bahnhof eingeweihte Altonaer Rathaus mit seiner spätklassizistischen Fassade.
Bemerkenswert ist ferner der Altonaer Fischmarkt mit einer in etwa 300-jährigen Geschichte, auf welchen gegenwärtig allerdings weniger Fisch und mehr „Schnickschnack“ erstanden werden kann. Bei der Palmaille handelt es sich um eine 400 Jahre alte Prachtstraße, welcher bis heute ihr großbürgerlicher Charme innewohnt. An Gerichten findet man in Altona das Amtsgericht in der Max-Brauer-Allee, in welchem auch das zentrale Mahngericht Hamburgs untergebracht ist. Nicht zuletzt ist der Internationale Seegerichtshof in Altona ansässig
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Dienstkleidung
Kleidervorschriften Am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf einem der Arbeitgeber vorschreiben?
Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften. Aber: Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wirklich vorschreiben, welche Kleidung sie am Arbeitsplatz zu tragen haben? Bis hin zur Farbe der Unterhose?…Weiterlesen
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Betriebsgeheimnis
Streitigkeiten rund um Betriebsgeheimnisse sind stets heikel. Dies zeigt sich bereits daran, wie schwierig die Bestimmung einer Tatsache als Betriebsgeheimnis sein kann. Das Gesetz zieht bei der Bestimmung, wann man von einem Betriebsgeheimnis sprechen kann, keine klare Grenze. Der Begriff wurde jedoch über die letzten Jahre durch die Rechtsbesprechung vom Bundesverfassungsgericht und anderen hohen
Bundesgerichten maßgeblich bestimmt. Bei einem Betriebsgeheimnis handelt es sich demnach um einen Fakt, der von der Unternehmensleistung bewusst geheim gehalten wird und von dem nur wenige befugte Mitarbeiter wissen. Sofern nur ein begrenzter Personenkreis in bestimmte Tatsachen eingeweiht ist, auf die die Mehrzahl der Mitarbeiter oder gar Außenstehende keinen Zugriff haben, spricht man von einem Betriebsgeheimnis….Weiterlesen
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Fallbeispiel
Kündigung
Sehr oft haben Kündigungen Schwächen, die ein erfolgreiches Kündigungsschutzverfahrens erwarten lassen. Dabei handelt es sich oft um Formfehler oder fehlerhafte Begründungen, nichts auf den ersten Blick unbedingt bedeutsames. Ein Fehler in der Anhörung des Betriebsrats kann ebenso zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen, wie ein „übersehenes“ und damit nicht berücksichtigtes Kind bei der Sozialauswahl. Dies kommt z.B. vor, wenn bei geschiedenen Eltern jeder Elternteil zwei 0,5 Kinderfreibeträge also in der Summe genau ein Kind auf der „Steuerkarte“ eingetragen hat. In Wirklichkeit aber zwei Kinder vorhanden sind.
Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen vom Arbeitgeber nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden und Angaben nicht überprüft wurden.
Im Ergebnis gehen für den kündigenden Arbeitgeber viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige formale Voraussetzung gefehlt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine unvollständige Anhörung des Betriebsrats viele Kündigungen kippen.
Diese Schwächen und Angriffspunkte einer Kündigung bemerken oft nur die echten Profis, weil manche Fehler im Detail liegen oder versteckt sind. Nur wenn man weiß, wonach man suchen muss, kann man es auch finden. Das macht den Besuch beim Fachanwalt für Arbeitsrecht fast ausnahmslos sinnvoll.
Mehr zum Thema Arbeitrecht: die wichtigsten Fragen und kurze Antworten zur Abmahnung – Kündigungsschutz– Verhalten bei einer Abmahnung – unbefristeter Arbeitsvertrag – Verfallfrist – Versicherungen – Urlaubsgeld – Überstunden– Corona Arbeitsrecht– Corona Kündigung– Kündigungsschutz im Kleinbetrieb– Arbeitsrecht Kündigung
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Welche Unterlagen werden für einen Kündigungsschutzprozess benötigt?
Wer eine Kündigung erhält, ist dieser grundsätzlich nicht schutzlos ausgeliefert.
Denn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann die Kündigung vor dem Arbeitsgericht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.
Ein Kündigungsschutzverfahren ist für viele Arbeitnehmer häufig ein Mythos. Jeder wird wohl schon einmal davon gehört haben, den genauen Ablauf jedoch nicht kennen.
Generell benötigt man für einen Kündigungsschutzprozess keinen Anwalt (Anwaltszwang herrscht erst ab dem Landesarbeitsgericht), die Kündigungsschutzklage kann man als Arbeitnehmer theoretisch selbst vor dem Arbeitsgericht einlegen…WEITERLESEN
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Personalgespräch: Heimliche Aufzeichnung führt zur Kündigung
Als der Arbeitgeber und der Betriebsrat zum Personalgespräch luden, zeichnete ein Arbeitnehmer die im diesem Rahmen gesprochenen Worte auf. Diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte führte zur fristlosen Kündigung. Dass diese auch rechtmäßig ist, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht in einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil.
Zu dem Personalgespräch kam es, weil dem Arbeitnehmer vorgeworfen wurde, seine Kollegen beleidigt und sogar verbal bedroht zu haben. So hatte er einen Teil seiner Kollegen in einer E-Mail als „low performer“ und „faule Mistkäfer“ bezeichnet. Hierfür kassierte er zunächst eine Abmahnung.
Offene und erkennbare Aufzeichnung des Gesprächs?
Einige Monate später luden dann Betriebsrat und der Vorgesetzte zum Personalgespräch. Dieses zeichnete der Arbeitnehmer heimlich mit seinem Smartphone auf. Als der Vorgesetzte dies später zufällig erfuhr, sprach er die fristlose Kündigung aus. Hiergegen klagte der Arbeitnehmer und berief sich darauf, dass er nicht gewusst habe, dass eine solche Ton-Aufnahme verboten gewesen sei. Außerdem habe er sein Smartphone während des gesamten Gesprächs offen auf dem Tisch liegen gehabt…WEITERLESEN
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Verdachtskündigung
Das besondere und an sich unglaubliche an einer Verdachtskündigung ist, dass auch eine im Nachhinein erwiesene Unschuld unter Umständen nicht vor der Kündigung schützen kann. Darum muss man schon beim leisesten Schein, dass es sich in Richtung einer Verdachtskündigung bewegen könnte, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
Wenn ein Arbeitnehmer gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber – je nach Intensität des Verstoßes – eine ordentliche oder auch eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass dem Arbeitnehmer der Verstoß nachgewiesen werden kann. Schließlich soll hiermit eine Kündigung begründet werden. Oft ist es allerdings so, dass der Arbeitgeber keine wirklich aussagekräftigen Beweise hat und er die Kündigung nur auf mehr oder weniger aussagekräftige Verdachtsmomente stützen kann. Aber auch dann, wenn der Arbeitgeber „nur“ einen dringenden Verdacht eines Pflichtverstoßes hegt, ist eine Kündigung möglich – nämlich als sogenannte Verdachtskündigung…WEITERLESEN
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Whistleblowing
Vor einigen Jahren weckte das Phänomen Whistleblowing zum ersten Mal das weltweite Interesse: Im Jahre 2013 übergab der ehemalige CIA- und NSA-Mitarbeiter Edward Snowden der Presse in Hongkong unzählige geheime Dokumente. Dadurch machte er die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch Programme britischer und amerikanischer Geheimdienste öffentlich. Die NSA-Affaire war eine der Folgen seiner Enthüllungen. Snowden lebt jetzt in Russland mit ungeklärter Zukunft. Seine Lebensgeschichte diente drei Jahre später als Vorlage für einen deutsch-amerikanischen Kinofilm („Snowden“). Während die einen den berühmten Whistleblower als Helden feiern, verachten ihn die anderen als Verräter und Nestbeschmutzer. Fundiertes Wissen über den Inhalt des Whistleblowings und die möglichen Konsequenzen haben jedoch nur wenige. Whistleblowing kommt vom englischen Audruck „ to blow the whistle“ und heißt „jemanden verpfeifen“ oder „Alarm schlagen“. Ein Whistleblower informiert als Mitarbeiter die Polizei, eine Aufsichtsbehörde oder die Öffentlichkeit über Missstände in Unternehmen oder Behörden. Dabei kann es sich um Gesetzesverstöße, Korruption, Gefahren oder unethisches Verhalten handeln. Wird die Öffentlichkeit eingeschaltet, spricht man von externem Whistleblowing. Dies stellt Personaler, aber vor allem den Hinweisgeber selbst, vor große Probleme: Denn nicht in jedem Fall ist das Aufdecken von innerbetrieblichen Missständen gegenüber Externen arbeits- und strafrechtlich zulässig… Weiterlesen
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Elternzeit verkürzen
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Elternzeit auch verkürzen. Allerdings muss dafür der Arbeitgeber zustimmen. Allerdings sieht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vor, dass der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht unbedingt nachkommen muss.
Denn der Arbeitgeber hat für den Zeitraum der geplanten Elternzeit in der Regel eine Vertretung eingestellt. Da der Arbeitgeber nicht zwei Mitarbeiter für die gleiche Stelle benötigt, muss dem Arbeitgeber somit die Möglichkeit gegeben werden, dass er die Verkürzung der Elternzeit ablehnt. Ausnahme in Härtefällen…Weiterlesen
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Schwerbehindertenvertretung
Arbeiten in einem Betrieb dauerhaft mehr als 5 schwerbehinderte, oder den schwerbehinderten gleichgestellte Beschäftigte, ist gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) zu wählen.
Die Schwerbehindertenvertretung besteht aus mindestens einer Vertrauensperson und einem Stellvertreter.
Die SBV soll ihre Aufgaben unabhängig und frei von Weisungen ausüben. Deshalb kommt beiden Personenkreisen ein besonderer Kündigungsschutz zu, wie er auch für Betriebsräte bzw. Personalräte gilt (§ 96 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 15 KSchG). Mandatströger, die selbst schwerbehindert oder gleichgestellt sind, geniessen zusätzlich den besonderen Kündigungsschutz nach den §§ 85 ff. SGB IX…WEITERLESEN
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Wenn der Arbeitgeber zuviel bezahlt
Arbeitnehmer staunen meist nicht schlecht, wenn der Arbeitgeber plötzlich zu viel Gehalt zahlt.
Doch lange überwiegt die Freude nicht, denn viele Arbeitnehmer sind unsicher, ob sie das zu viel gezahlte Geld wieder zurückzahlen müssen.
Dass zu viel Gehalt gezahlt wird passiert tatsächlich, gerade bei kleineren Unternehmen, gar nicht so selten. Schließlich unterlaufen auch der Buchhaltung zuweilen Fehler. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer jedoch nicht verpflichtet jeden Monat ihre Gehaltsabrechnung zu überprüfen.
Allerdings sieht das Gesetz auch vor, dass jemand, der etwas zu Unrecht erhält das Erhaltene auch wieder zurückgeben muss…Weiterlesen
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