Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?

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Immer wieder machen große Unternehmen Schlagzeilen, indem sie ihren Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung oder welchen Kleidungsstil diese zu tragen haben. In vielen Bereichen sind Arbeitskleidung und Uniformen normal. Man würde sich ganz sicher sehr wundern, wenn ein Flugbegleiter in Jeans und T-Shirt im Eingang der Maschine stehen würde und die Streifenpolizistin im Ballerinakleid an die Unfallstelle kommt.

Für großes Aufsehen hat vor einigen Jahren die Schweizer Bank UBS gesorgt, indem sie ein 40-seitiges Handbuch veröffentlicht hatte, in dem genau vorgeschrieben war, was die Mitarbeiter zu tragen hatten und was nicht. So wurde beispielsweise vorgegeben, dass Männer nur in schwarzen Schnürschuhen (mit Ledersohle) mit schwarzen Socken zur Arbeit erscheinen dürften. Frauen wurde vorgeschrieben hautfarbene Unterwäsche und Seidenstrümpfe zu tragen. Hier wird dann die Alltagskleidung zur Dienstkleidung. Aber nicht nur bei Banken gibt es Bekleidungsvorschriften.

Aber: Kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern wirklich vorschreiben, welche Kleidung sie am Arbeitsplatz zu tragen haben? Bis hin zur Farbe der Unterhose?

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern ein Weisungsrecht.

A medical team performing an operation

Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?/ Bild: Unsplash.com

Hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Kleiderwahl, so kann beispielsweise bereits im Arbeitsvertrag eine Bekleidungsvorschrift über Dienstkleidung einfügen. In diesen Fällen besteht allerdings ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrat. Dieser kann über die Einführung und Nutzung von Dienstkleidung dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung verlangen.

Gerade bei Berufen, in denen der Arbeitnehmer eine gewisse Seriosität ausstrahlt oder viel Kundenkontakt hat, beispielsweise im Bank- oder Finanzwesen oder bestimmten Dienstleistungsbereichen, kann der Arbeitgeber mit Hilfe einer Bekleidungsvorschrift vom Arbeitnehmer verlangen entsprechende Kleidung (beispielsweise Anzug oder Hosenanzug) zu tragen. In diesem Fall hätte der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, dass seine Mitarbeiter (beispielsweise in einer Bankfiliale) dem Kunden gegenüber gepflegt, angemessen gekleidet und einheitlich auftreten.

Kleidungsvorschriften wegen der Sicherheit

Das Tragen von bestimmter Kleidung kann der Arbeitgeber auch dann fordern, wenn die Sicherheit dies erfordert. Dies ist zumeist der Fall in der Handwerks- oder Medizinbranche und Krankenhäusern. So wird beispielsweise bei bestimmten Tätigkeiten bereits von der Berufsgenossenschaft das Tragen von Schutzkleidung als quasi Dienstkleidung vorgeschrieben. Diese Schutzkleidung muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern dann jedoch kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Schutzkleidung kann dabei auch aus einem Helm oder einer Brille bestehen.

Uniform als vorgeschriebene Dienstkleidung

Zudem kann der Arbeitgeber das Tragen von bestimmter Kleidung vorschreiben, wenn dies beispielsweise erforderlich ist, um die Funktion eines Mitarbeiters zu kennzeichnen.

Kleidervorschriften am Arbeitsplatz – Welche Dienstkleidung darf der Chef vorschreiben?/ Bild: Unsplash.com

 

Dies ist neben den klassischen Uniformberufen in Militär, Polizei und anderem Staatsdienst insbesondere in der Luftfahrt, Teilweise auf See und in Hotellerie und Gastronomie üblich.

Die gerechtfertigte Erwartung (auch meine) ist, dass ich z.B.imFlugzeug die Cockpitcrew und das Kabinenpersonal sofort erkenne. Allein schon aus Gründen der Sicherheit.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kleidungsvorschriften

Allerdings sollten Arbeitgeber stets beachten, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der Arbeitskleidung hat. Häufig stellt sich jedoch die Frage, in welchem Maß der Arbeitgeber über die Arbeitskleidung entscheiden darf.

Unstrittig ist wohl, dass der Arbeitgeber entsprechende Sicherheitskleidung anordnen darf/muss oder in entsprechenden Berufsfeldern das Tragen von Anzug oder Kostüm vorschreiben darf.

Doch darf der Arbeitgeber auch über Unterwäsche und Schuhe als Teil der Dienstkleidung bestimmen?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nicht über die Schuhwahl des Mitarbeiters entscheiden, es sei denn auf Grund der Sicherheitsvorschriften sind Sicherheitsschuhe vorgeschrieben. In entsprechenden Berufsfeldern (zum Beispiel im Bank- oder Finanzwesen) darf der Arbeitgeber jedoch erwarten, dass sein Mitarbeiter entsprechend angemessene Schuhe trägt.

Ein häufiges Streitthema vor Gericht war bereits die Wahl der Unterwäsche. So wurde es durch die Rechtsprechung gebilligt, dass der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern, den Sicherheitskontrolleuren am Flughafen Köln/Bonn fordern darf, dass Männer ein Unterhemd tragen und Frauen einen BH oder ein Bustier.

Generell gilt jedoch, dass der Mitarbeiter in der Wahl seiner Unterwäsche frei ist. Bei entsprechend durchsichtiger Arbeitskleidung oder Uniform kann

der Arbeitgeber jedoch unter Umständen verlangen, dass der Mitarbeiter entsprechend farbige Unterwäsche trägt. Dies ist allerdings eher die Ausnahme.

Aber auch wir haben Kleidungsvorschriften in der Kanzlei:

Die Anwälte dürfen grundsätzlich nur bei Temperaturen von über 17,5 Grad Celsius in Kurzen Hosen zum Gericht gehen und ihnen sind bauchfreie Oberteile verboten.


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Immer wieder wird in Arbeitsverhältnissen eine Tantieme als Vergütungsbestandteil vereinbart. Dabei wird der Betriff der Tantieme häufig falsch benutzt. Als Tantieme bezeichnet man eine Zahlung eines variablen Geldbetrags von einem Unternehmen an Mitarbeiter, die gewöhnlich als besondere Honoration zusätzlich zum Festgehalt geleistet wird. Eine Tantieme ist nicht an die Arbeitsleistung des Mitarbeiters gekoppelt, sondern an das Gesamtergebnis des Unternehmens. Konkret bedeutet das, dass die Höhe der Tantieme vom Umsatz oder Gewinn des Unternehmens abhängt. Dies unterscheidet die Tantieme von einer Provision. Bei den Mitarbeitern, die in den Genuss von Tantiemen kommen, handelt es sich zum größten Teil um Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Gesellschafter-Geschäftsführer oder leitende Angestellte. Der Anspruch auf Zahlung einer Tantieme ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag bzw. aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag. Zu beachten ist, dass eine etwaige darin enthaltene Klausel des Vorbehalts der Freiwilligkeit unzulässig ist. Weiterlesen


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