Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Volksdorf

Sie suchen nach „Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Volksdorf“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Der Rechtsanwalt ist ein Organ der Rechtspflege. Er trägt insoweit unabdingbar zum Funktionieren unseres Rechtssystems bei. Im Gegensatz zum Richter, dem Notar oder dem Staatsanwalt ist das berufsprägende Attribut der Rechtsanwälte die parteiische Interessensvertretung. Der Rechtsanwalt setzt sich bestmöglich für seine Mandanten ein.

Suchen Sie im Bereich Arbeitsrecht professionellen Beistand, so sollten Sie einen Arbeitsrechtsanwalt konsultieren. Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wird dabei bestrebt sein, Ihre Interessen unter Berücksichtigung der genauen Verhältnisse und mit Bedacht durchzusetzen. Hin und wieder ist der Gang zu den Arbeitsgerichten der beste Klärungsweg. Und zwar dann, wenn der Arbeitnehmer bzw. der Arbeitgeber zu Verhandlungen nicht bereit ist. Allerdings auch, wenn Gerichtsfristen abzulaufen drohen.

Grundsätzlich muss es aber nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht wird zunächst mit dem jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen unter Hinweis auf die Rechtslage eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen versuchen.

Verweigert der Arbeitgeber das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, ist die Klage vor Gericht eher hinderlich. Zwar gibt es für den Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. So ein Arbeitszeugnis muss vollständig und wahrheitsgemäß sein, der Anspruch kann per Gerichtsentscheid durchgesetzt werden. Ist das Zeugnis aber nicht wie gewollt ausgestaltet, so muss insbesondere die zeitliche Komponente beachtet werden. Ein Rechtsstreit vor Gericht braucht meist länger als ein außergerichtlicher Vergleich. Braucht man so ein Zeugnis für die Stellensuche, bringt ein Urteil nach einigen Monaten wenig.

Natürlich kann man einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht auch dann einschalten sich für rechtliche Angelegenheiten einzusetzen, wenn kein aktueller Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht. Also wenn ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht nur vorsorglich bevollmächtigt wird.

Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln wollen bzw. müssen und hoffen auf den Erhalt einer angemessenen Abfindung. Auch in diesem Fall kann der hinzugezogene Rechtsanwalt für die erforderlichen Verhandlungen mit dem Unternehmen in Verhandlungen treten. Ein solche Vorgehensweise ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie um ihre Verhandlungsschwäche wissen. Ideal ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zudem, wenn sie mit Ihrem Brötchengeber menschlich verbunden sind und nicht wissen, wie Sie eine Lösung herbeiführen sollen. Ihr versierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch so durchführen, dass sich dieser nicht gleich bedrängt fühlt.


Rechtsanwalt in Volksdorf

Der im Nordosten von der Hamburger City liegende Stadtteil Volksdorf gehört zu dem Hamburger Bezirk Wandsbek und grenzt bereits an das Bundesland Schleswig-Holstein. Auf einer Fläche von ungefähr 11,6 km³ leben in Volksdorf ungefähr 20.000 Bürger. Der Name Volksdorf rührt möglicherweise von dem Siedlungsbegründer Volkward. Eine erste aktenmäßige Nennung von Volksdorf (unter „Volcwardesdorpe“) stammt aus dem Jahr 1296. Volksdorf, ursprünglich zu Stormarn gehörend, wurde 1437 durch den damaligen Grundherrn an Hamburg verpfändet.

Besonders sehenswert ist in Volksdorf das Museumsdorf, welches u. a. das älteste, in Volksdorf noch existierende Haus, das Spiekerhaus, aufweist. Das Museumsdorf Volksdorf gibt einen Einblick in die frühere Bau- und Wohnkultur des dörflichen Lebens. So findet man dort noch reetgedeckte Fachwerkhäuser, eine Schmiede und dergleichen. In der „Alten Schmiede“ in Volksdorf wie auch im „Wagnerhof“ besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich standesamtlich trauen zu lassen.

Obendrein kann man an bestimmten Veranstaltungstagen im Museumsdorf Volksdorf einen Bauernmarkt besuchen, bei der Schafsschur oder beim Brotbacken im geschichtsträchtigen Ofen zusehen. Als einen anderen Bau des Hamburger Stadtbaumeisters Fritz Schumacher lässt sich in Volksdorf das Walddörfer Gymnasium finden, auf welchem etliche besonders bekannte Persönlichkeiten wie Boy Gobert, Harry Rowohlt, Philipp Stehen und Ole von Beust ihr Abitur absolvierten.

Weitere Attraktion Volksdorfs ist der im Jahre 2009 eröffnete Kletterwald, dem ersten Hochseilgarten Hamburgs, mit 7 Parcours beginnend auf 2 m Höhe und sich bis 10 m Höhe steigernd. Volksdorf ist über die U-Bahnlinie U1 gut an das Verkehrsnetz angeschlossen und kann mit einer kurzweiligen Zugfahrt bequem erreicht werden.

RA Gülbas




 

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Fallbeispiel

Kündigung

Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.

Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen „teuer“ zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen „kippen“.

Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.

Kündigung/ Bild: Unsplash.com/Joshua Hoehne


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Zeugnis

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses durch seinen Arbeitgeber. Seit 2003 folgt dies für die meisten Arbeitnehmer aus § 109 der Gewerbeordnung. Daneben gibt es entsprechende Regelungen in den jeweils geltenden (Mantel-) Tarifverträgen. Für die Beamten gilt die gesetzliche Grundlage des § 85 des Bundesbeamtengesetzes.  Der § 109 der Gewerbeordnung regelt zugleich die zwei inhaltlich unterschiedlichen Arten von Zeugnissen:   ….WEITERLESEN

Arbeitszeugnis


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Der Urlaubsanspruch – Wie viele Tage stehen mir zu?

Der Urlaubsanspruch ist in aller Regel im Arbeitsvertrag festgelegt oder ergibt sich aus einem geltenden Tarifvertrag. Beide Regelungswerke müssen sich aber an eins halten: den gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Mindesturlaub.

Der Mindesturlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt gem. § 3 des Bundesurlaubsgesetzes jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktag in diesem Sinne sind die Tage von Montag bis Samstag gemeint. Da das Gesetz also von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht, haben Arbeitnehmer einen Mindesturlaubsanspruch von umgerechnet vier Wochen im Jahr. Für Jugendliche und Schwerbehinderte gilt ein höherer Mindesturlaubsanspruch.

Die meisten Arbeitnehmer arbeiten jedoch in einer Fünf-Tage-Woche. Umgerechnet bedeutet dies, dass ein Urlaubsanspruch auf mindestens 20 Arbeitstage besteht. Unabhängig davon, wie viele Tage man in der Woche arbeitet – das Gesetz garantiert einem Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr. Arbeitet man beispielsweise nur drei Tage in der Woche, hat man einen Anspruch auf mindestens 12 Urlaubstage. Schließlich muss man nur an den Tagen Urlaub beantragen, an denen man auch zur Arbeit kommen würde.

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Zur Ermittlung des konkreten Urlaubsanspruchs/ Bild: Unsplash.com/ Johannes Plenio


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Kündigungsschutz im Minijob

An dieser Stelle muss etwas Grundsätzliches festgehalten werden: Wer in einem Minijob arbeitet, hat genau die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vollzeitjobber. Das gilt für die Regelungen für Urlaub und Krankheit und ebenso für die Kündigung.

Was macht einen Minijob aus?

Eine Anstellung wird dann als Minijob bezeichnet, wenn sie regelmäßig ausgeübt und ein monatliches Arbeitsentgelt von maximal 450€ ab Herbst 2022 sind es 520 € nicht überschritten wird. Regelmäßig bedeutet hierbei, dass die Beschäftigung nicht als wirtschaftlich unbedeutend eingestuft werden sollte. Der monatliche Verdienst von 450€ kann im Einzelfall höher ausfallen – auf das gesamte Jahr gesehen sollte der Monatsdurchschnitt 450€ aber nicht übersteigen. WEITERLESEN

Kündigungsgrund im Minijob/ Bild: Unsplash.com


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