Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Hafencity

Sie suchen nach „Arbeitsrechtler in Hamburg-Mitte Hafen-City“? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.


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Anwalt Kündigungsschutz

Der Arbeitsrechtler ist ein Anwalt für Arbeitsrecht, der sich intensiv und weit im Arbeitsrecht und insbesondere im Kündigungsschutz auskennt. Er zeichnet sich auch durch das Wissen um die aktuellen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte aus.

Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Hafencity/ Bild: Ich klage auch für Ausländer

Ein Beleg für diese besondere Kenntnis des Arbeitsrechts ist in er Regel die Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht. in der Regel alle Arbeitsrechtler führen neben ihrem Titel des Rechtsanwalts auch diesen Titel. Dieser Titel Fachanwalt wird dem Arbeitsrechtler immer dann zugesprochen, wenn er seine fundierte Kenntnis und Erfahrung auf dem Bereich des Arbeitsrechts dauerhaft nachweist. Bei der Suche nach einem Arbeitsrechtler ist deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durchaus eine Hilfe. Schließlich ist die Bezeichnung Arbeitsrechtler keine Titelbezeichnung wie die des Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Der Arbeitsrechtler begleitet Sie bei der Ausarbeitung von einem Arbeitsvertrag, also schon zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses. Sie müssen sich von ihrem neuen Chef nicht alles gefallen lassen. Vor allem braucht Ihr Brötchengeber nicht alles zu wissen. Die Frage zum Beispiel, ob sie Kinder planen, kann beispielsweise eine unzulässige Fragestellung sein.

Anwalt Kündigungsschutz Hamburg Hafencity/ Bild: RA Hamza Gülbas

Will der Arbeitgeber den ihnen zustehenden Urlaub nicht, oder nicht wie sie es möchten gewähren, so sollten sie auch diesen drohenden Konflikt dies mit einem Arbeitsrechtler abstimmen. Auch Fälle von unbezahlten Überstunden sollten rechtlich von einem Arbeitsrechter bewertet werden. Nicht immer hat der Arbeitnehmer das Nachsehen.

Bezügliche der einzelnen Rechte des Arbeitnehmers, aber auch des kollektiven Arbeitsrechts, ist besonders Betriebsratsmitgliedern der Besuch von Weiterbildungen zu empfehlen. Ist nämlich der neue Posten im Betrieb als Betriebsrat angenommen, kann die Ungewissheit groß sein. Wie regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechte und Pflichten der Betriebsräte? In welchem Umfang kann der Betriebsrat bei Kündigungen und Einstellungen mitwirken? Sie können im Vorwege mit einem Arbeitsrechtler auch die Frage klären, inwieweit der Arbeitgeber diese Fortbildung zu ermöglichen hat.

Auch für den Arbeitgeber kann der Gang zum Arbeitsrechtler zu empfehlen sein. Muss ein Arbeitgeber beispielsweise betriebsbedingt Mitarbeiter kündigen, sollte er dies im Vorwege mit einem spezialisierten Arbeitsrechtler besprechen. Andernfalls läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch Klagen der Arbeitnehmer unnötig Kosten und Ärger zu verursachen. Wie heißt es so schön: Vorsicht ist besser als Nachsicht.


Rechtsanwalt in Hamburg-Mitte Hafen-City

Die Hafen-City gehört zu dem Hamburger Bezirk Hamburg-Mitte und wurde erst im Jahr 2008 zu einem eigenen Stadtteil erklärt. Auf einer Fläche von ungefähr 2,2 qkm lebten bis 12.2010 lediglich ca. 1.000 Bürger in der Hafen-City.

Hamburg Hafen

Die Hafen-City erlangte zum einen Bekanntheitsgrad damit, dass es sich bei der „Hafen-City“ um das flächengrößte laufende Stadtentwicklungsprojekt Hamburgs handelt, welches bis aller Voraussicht nach Mitte der 2020er Jahre die Schaffung von Wohnraum für etwa 12.000 Einwohnern sowie Arbeitsplätze für bis zu 40.000 Personen vorsieht. Zum anderen entsteht hier in der Hafen-City die Elbphilharmonie, ein Konzerthaus auf einer Fläche von insgesamt 120.000 m², welche auf einem früheren Kakaospeicher errichtet wird und gegenwärtig die Fertigstellung des Bauwerks für das Jahr 2014 bzw. 2015 avisiert wird.

Eigentliche architektonische Sehenswürdigkeit der Hamburger Hafen-City jedoch ist die Speicherstadt, welche seit dem 01.03.2008 diesem Stadtteil zugewiesen wurde. Bei der Speicherstadt in der Hafen-City handelt es sich um den größten auf Eichenpfählen gegründeten Lagerkomplex der Welt (für vor allem Tee, Kaffee und Gewürze), welcher von 1883 bis 1914 im Hamburger Freihafen erbaut wurde.

Gegenwärtig beherbergt die Speicherstadt in der Hamburger Hafen-City neben zahlreichen Teppichhändlern das Speicherstadt-, Zoll- und Gewürzmuseum. Auch lässt sich in der Speicherstadt in Hamburg Hafen-City die größte Modelleisenbahnanlage der Welt bewundern.



Fallbeispiel

Handyverbot am Arbeitsplatz

Handyverbot am Arbeitsplatz/ Bild: Unsplash.com/ Alexander Andrews

Das LAG Rheinland-Pfalz / Mainz bestätigt eine Dienstanweisung des Inhabers, der in seinem Betrieb den Gebrauch privater Mobiltelefone während der Arbeitszeit verbieten ließ. Dies erfolgte, ohne den Betriebsrat zu beteiliigen

Arbeitgeber dürfen ihren Arbeitnehmern die Nutzung privater Mobiltelefone und vergleichbarer technischer Geräte wie Netbooks, Tablets oder Smartphones während der Arbeitszeit durch ein Verbot ohne Beteiligung des Betriebsrats verbieten.

Gegenstand für den vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall war die Meinungsverschiedenheit zwischen dem BR und dem Arbeitgeber über ein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich des Verbots der Nutzung von privaten Handys am Arbeitsplatz.

Quelle: LAG Rheinland-Pfalz 30.10.2009, 6 TaBV 33/09


Fallbeispiel

Steuer Abfindung

Steuer Abfindung/ Bild: Unsplash.com/ Takaharu Sawa

Abfindungen müssen nicht versteuert werden
Zu den weiteren populären Mythen im Arbeitsrecht gehört die Vorstellung, dass vom Arbeitgeber gezahlte Abfindungen steuerfrei seien. Nicht selten kassieren Arbeitnehmer im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens zum Teil erhebliche Abfindungsbeträge. Die Freude darüber währt allerdings häufig nur solange, bis das Finanzamt seine Ansprüche anmeldet. Die früher einmal geltenden weitgehenden Steuerbegünstigungen gibt es seit dem Jahre 2006 nämlich nicht mehr. Heute unterliegen Abfindungen in vollem Umfang der Steuerpflicht nach dem EStG, was bedeutet, dass sie im Prinzip voll zu versteuern sind. Lediglich eine steuerliche Vergünstigung ist verblieben, die sogenannte Fünftelungsregelung. § 35 EStG regelt hier eine gewisse Privilegierung, die die Nachteile der Steuerprogression ausgleichen soll.


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