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Wir fechten Ihre KĂŒndigung an, kĂ€mpfen fĂŒr hohe Abfindungen, gute Zeugnisse und die Vermeidung von Sperrzeiten
Rechtsanwalt Axel Pöppel, Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht
Mit der KĂŒndigung fĂ€llt Ihr Arbeitsplatz und Ihr Einkommen weg, wenn Sie sich nicht dagegen wehren. Im schlimmsten Fall können Sie Ihre laufenden Kosten im nĂ€chsten Monat bereits nicht mehr decken und erhalten kein Arbeitslosengeld aufgrund einer Sperrzeit.
Wir sorgen dafĂŒr, dass es nicht soweit kommt, Sie eine angemessene hohe Abfindung erhalten und auch keine Probleme beim Bezug des Arbeitslosengeldes bekommen. Mit unserer Erfahrung von mehr als 25 Jahren und ĂŒber 10.000 FĂ€llen im Arbeitsrecht setzen wir Ihre Rechte durch.
Wir ĂŒbernehmen auch die PrĂŒfung Ihres Arbeitszeugnisses, sodass Sie einen guten Eindruck bei der nĂ€chsten Bewerbung hinterlassen.
Wichtig! Handeln Sie schnell und versĂ€umen Sie keine Fristen! Ist die KĂŒndigung Ă€lter als 3 Wochen, so ist sie wirksam und nicht mehr anfechtbar. Nutzen Sie unsere kostenlose ErsteinschĂ€tzung.
Bestmögliche Abfindung erhalten
Wir prĂŒfen ob Ihnen eine Abfindung zusteht und suchen nach den Details, die Ihnen zu einer höheren Abfindung verhelfen können.
Sperrzeit beim
Arbeitslosengeld verhindern
Ist die KĂŒndigung fristlos, so wĂŒrden dies zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld fĂŒhren. Wir kĂ€mpfen dafĂŒr, dass das nicht so ist und Sie keine zu groĂen finanziellen EinbuĂen haben.
Gutes Arbeitszeugnis
bekommen
Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen hĂ€ufig positiv, sind es aber nicht immer. Wir prĂŒfen Ihr Zeugnis und verhelfen zu einem Zeugnis, das Sie bei Bewerbungen nicht den Job kosten wird.
Die kostenlose ErsteinschĂ€tzung gilt nur bei erhaltener oder zu erwartender KĂŒndigung oder Aufhebungsvertrag. Bei dringenden Anliegen, kontaktieren Sie uns direkt per Telefon wĂ€hrend unserer Ăffnungszeiten. FĂŒr alle weiteren Fragen oder auĂerhalb der Ăffnungszeiten steht Ihnen unsere schnelle Online-Anfrage zur VerfĂŒgung.
Online
24 Stunden, rund um die Uhr
Telefon
Mo - Sa von 08:00 - 20:00 Uhr
Beeindruckende Erfolgsbilanz
Unsere jahrzehntelange Arbeit im Arbeitsrecht hat nicht nur Erfahrung, sondern auch eine klare Gewinnerstrategie hervorgebracht, die sich in zahlreichen erfolgreichen Mandaten widerspiegelt.
Hoher Bewertungsscore
Mit exklusivem Fokus auf das Arbeitsrecht verfĂŒgen wir ĂŒber 25 Jahre Fachkompetenz. Ăber 10.000 erfolgreich bearbeitete FĂ€lle zeugen von unserer Expertise und Effizienz.
LangjÀhrige Mandantenbeziehungen
Viele unserer Mandanten vertrauen uns ĂŒber Jahre hinweg und ziehen unsere Expertise in verschiedenen Phasen ihres Berufslebens heran.
Rechtsanwalt Axel Pöppel, Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Axel Pöppel ist Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht und mit ĂŒber 25 Jahren Erfahrung steht er Arbeitnehmern in seiner spezialisierten Kanzlei tatkrĂ€ftig zur Seite.
Empfangen werden Sie bei Ihm in einer gemĂŒtlichen Sitzecke mit einer Tasse Kaffee in einer vertrauensvollen AtmosphĂ€re, in der Sie sich wohl und verstanden fĂŒhlen.
Seine Leidenschaft fĂŒr das Arbeitsrecht wurde frĂŒh durch den renommierten Fachanwalt fĂŒr Arbeitsrecht, Walther Behrens, geweckt. Durch spezialisierte Ausbildungen an den Arbeitsgerichten Hannover und Kiel hat er das RĂŒstzeug, um Sie bestmöglich zu vertreten. Nicht nur seine Expertise, sondern auch seine TĂ€tigkeit als Dozent im Arbeitsrecht und Autor von Fachveröffentlichungen macht ihn zum idealen Anwalt fĂŒr Arbeitnehmer.
Wenn Sie einen engagierten, kompetenten und menschlichen Rechtsbeistand suchen, der Ihr Anliegen zu seinem eigenen macht, sind Sie bei Rechtsanwalt Axel Pöppel genau richtig. Ein Anwalt, der fĂŒr Arbeitnehmer kĂ€mpft und immer ein offenes Ohr fĂŒr Ihre Bedenken und Fragen hat.
Kein Risiko und volle Transparenz
Kostenfreie ErsteinschÀtzung
Ein erstes kurzes TelefongesprÀch mit der Schilderung Ihres Problems und einer ErsteinschÀtzung ist kostenlos.
Volle Transparenz
Möchten Sie uns beauftragen, so setzen wir Sie immer ganz genau ĂŒber die Art und die Höhe der zu erwartenden Kosten in Kenntnis, bevor wir kostenpflichtig tĂ€tig werden.
Rechtsschutzversicherung und Prozesskostenhilfe
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so ĂŒbernimmt diese in der Regel die Kosten. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung, können wir prĂŒfen ob Prozesskostenhilfe möglich ist.
Achtung, nur 3 Wochen Zeit bei KĂŒndigung
Im Arbeitsrecht gibt es vor allem ein Leitprinzip: Der frĂŒhe Vogel fĂ€ngt den Wurm. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie eine KĂŒndigung erhalten haben.
Sie haben bei einer KĂŒndigung nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die KĂŒndigung vor den Arbeitsgerichten zur Wehr zu setzen. Wenn Sie das nicht tun, ist die KĂŒndigung nicht mehr anfechtbar und Ihr ArbeitsverhĂ€ltnis mit dem Arbeitgeber endet.
Vergeben Sie sich nicht bestimmte Chancen, indem Sie mit der Kontaktaufnahme zu lange zuwarten. Geben Sie Ihre Angelegenheit in kompetente HĂ€nde und profitieren Sie von unserer Weitsicht in arbeitsrechtlichen Fragen. Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer KĂŒndigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen.
Und vergessen Sie nicht: Die erste Kontaktaufnahme ist fĂŒr Sie kostenfrei und eine Kontaktaufnahme daher risikolos.
Die kostenlose ErsteinschĂ€tzung gilt nur bei erhaltener oder zu erwartender KĂŒndigung oder Aufhebungsvertrag. Bei dringenden Anliegen, kontaktieren Sie uns direkt per Telefon wĂ€hrend unserer Ăffnungszeiten. FĂŒr alle weiteren Fragen oder auĂerhalb der Ăffnungszeiten steht Ihnen unsere schnelle Online-Anfrage zur VerfĂŒgung.
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Die hÀufigsten Fragen von Arbeitnehmern
Wir haben hier die wichtigsten Fragen von Arbeitnehmern einmal gesammelt und beantwortet.
Eine KĂŒndigungsschutzklage ist in der Praxis in fast allen FĂ€llen sinnvoll. Denn mit der KĂŒndigungsschutzklage greift der Arbeitnehmer die Wirksamkeit der KĂŒndigung durch den Arbeitgeber. Wenn die KĂŒndigungsschutzklage Erfolg hat, bleibt das ArbeitsverhĂ€ltnis rĂŒckwirkend und ungekĂŒndigt bestehen. Das ist aber in der Regel nicht das Ziel. Die meisten Arbeitnehmer verfolgen tatsĂ€chlich mit der KĂŒndigungsschutzklage das Ziel einer Beendigung des ArbeitsverhĂ€ltnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Da eine Klage, die direkt auf die Zahlung einer Abfindung gerichtet ist, im deutschen Arbeitsrecht nicht vorgesehen ist, bleibt die KĂŒndigungsschutzklage das Mittel der Wahl, wenn eine KĂŒndigung im Raum steht.
So erreichen Sie uns in Hamburg
Hamburg
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Starten Sie jetzt Ihre Online-Anfrage fĂŒr eine kostenfreie ErsteinschĂ€tzung
Die Schilderung Ihres Problems und eine kurze ErsteinschĂ€tzung bei KĂŒndigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag ist kostenfrei.
Einfach ausfĂŒllen und wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.