Entgeltabrechnung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Die Entgeltabrechnung, auch Lohnabrechnung oder Gehaltsabrechnung genannt, ist die schriftliche Aufstellung über die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach § 108 Gewerbeordnung auszuhändigen hat. Sie enthält Angaben über die Höhe des Bruttoentgelts, alle Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie das Nettoentgelt. Die Entgeltabrechnung dient der Transparenz und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die Richtigkeit der Entgeltzahlung zu überprüfen. Sie ist zudem wichtig für die Nachweispflicht bei Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Definition Entgeltabrechnung
Nach § 108 Abs. 3 Gewerbeordnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen. Die Entgeltabrechnung muss verschiedene Pflichtangaben enthalten: Abrechnungszeitraum, Zusammensetzung des Arbeitsentgelts (Grundlohn, Zulagen, Zuschläge), Art und Höhe der Abzüge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungsbeiträge), Höhe des Nettoentgelts sowie Angaben zur Sozialversicherung. Die Entgeltabrechnung kann in Papierform oder elektronisch erstellt werden, wobei der Arbeitnehmer bei elektronischer Form Zugriff haben und die Abrechnung speichern können muss. Eine ordnungsgemäße Entgeltabrechnung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern schützt auch den Arbeitgeber vor späteren Streitigkeiten über die Höhe und Zusammensetzung des Entgelts. Bei fehlerhafter oder nicht erfolgter Entgeltabrechnung kann der Arbeitnehmer die Ausstellung einer korrekten Abrechnung verlangen. Die Aufbewahrungsfrist für Entgeltabrechnungen beträgt sechs Jahre.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält am 30. eines Monats seine Entgeltabrechnung, die sein Bruttogehalt von 4.000 Euro ausweist. Abgezogen werden 800 Euro Lohnsteuer, 400 Euro Krankenversicherung, 360 Euro Rentenversicherung und weitere Sozialabgaben. Das Nettoentgelt beträgt 2.200 Euro.
