Betriebsgröße im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Die Betriebsgröße bezeichnet die Anzahl der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer. Sie ist entscheidend für die Anwendung zahlreicher arbeitsrechtlicher Vorschriften. Das Kündigungsschutzgesetz gilt ab mehr als zehn Arbeitnehmern. Ein Betriebsrat kann ab fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden. Die Schwerbehindertenquote gilt ab 20 Arbeitsplätzen. Das Entgelttransparenzgesetz greift ab mehr als 200 Beschäftigten. Bei der Ermittlung der Betriebsgröße werden Teilzeitbeschäftigte oft anteilig berücksichtigt. Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und leitende Angestellte werden je nach Regelung unterschiedlich gezählt. Die korrekte Bestimmung ist oft umstritten, besonders an Schwellenwerten. Heute nutzen Arbeitgeber manchmal Gestaltungen, um unter Schwellenwerten zu bleiben. Betriebsgröße beeinflusst Rechte und Pflichten erheblich. Sie strukturiert das Arbeitsrecht nach betrieblichen Kapazitäten. Kleinere Betriebe haben weniger Verpflichtungen, aber auch Arbeitnehmer haben weniger Rechte. Betriebsgröße ist objektives Kriterium. Sie muss transparent ermittelt werden. Betriebsgröße prägt die rechtliche Stellung eines Betriebs. Sie ist fundamentale Kennzahl im Arbeitsrecht.