Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Ihre Rechte und Pflichten bei der Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein komplexer Bereich des Arbeitsrechts, der für viele Beteiligte Unsicherheiten birgt. Ob als Leiharbeitnehmer, Verleihunternehmen oder Entleiher – rechtliche Stolpersteine können schnell zu Konflikten führen. Unsere Kanzlei Pöppel Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Unsicherheiten zu klären.

Wie können Anwälte im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung helfen?

Beratung für Leiharbeitnehmer, Verleihunternehmen und Entleiher
Ein Anwalt für Arbeitsrecht bietet umfassende Beratung für alle Beteiligten der Arbeitnehmerüberlassung. Leiharbeitnehmer erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte, z. B. bei Fragen zu Arbeitszeiten oder Entlohnung. Verleihunternehmen und Entleiher können rechtliche Risiken minimieren, indem sie ihre Verträge und Praktiken überprüfen lassen.

Unterstützung bei Streitigkeiten oder Missbrauchsfällen
In der Praxis kommt es häufig zu Missbrauchsfällen, z. B. durch Umgehung des Equal-Pay-Prinzips oder Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer. Ein Anwalt hilft Ihnen, solche Verstöße zu erkennen und entsprechende Ansprüche geltend zu machen.

Arbeitsrechtliche Fragen bei Kündigungen in der Leiharbeit
Leiharbeitsverhältnisse unterliegen oft befristeten Verträgen. Bei Kündigungen in der Leiharbeit ist es wichtig, die arbeitsrechtlichen Besonderheiten zu kennen. Ein Anwalt prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben könnten.


Die Rolle des Fachanwalts für Arbeitsrecht

Warum ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner ist
Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat umfassende Kenntnisse im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und der aktuellen Rechtsprechung. Diese Spezialisierung ist besonders hilfreich bei komplexen Fällen, wie der Prüfung von Equal-Pay-Ansprüchen oder der Rechtmäßigkeit von Überlassungen.

Unterstützung bei komplexen Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung
Ein Fachanwalt hilft Ihnen, rechtliche Grauzonen zu klären und Ihre Rechte durchzusetzen. Ob es um die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer geht oder um die Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werkverträgen – ein Fachanwalt sorgt für Klarheit und Rechtssicherheit.


Arbeitsrecht allgemein: Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung

Was ist Arbeitnehmerüberlassung?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung verleiht ein Unternehmen (Verleihunternehmen) Arbeitskräfte an ein anderes Unternehmen (Entleiher). Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Verleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer, während die Arbeitsleistung beim Entleiher erbracht wird.

Rechtliche Vorgaben für die Leiharbeit
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt, dass Verleihunternehmen eine Genehmigung benötigen, um Arbeitskräfte zu verleihen. Weitere wichtige Vorschriften betreffen die Höchstüberlassungsdauer (maximal 18 Monate) und das Equal-Pay-Prinzip, das gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit sicherstellt.


Pöppel Rechtsanwälte – Ihre Experten für Arbeitsrecht

Über die Kanzlei
Unsere Kanzlei bietet Ihnen fundierte Unterstützung in allen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung. Wir beraten sowohl Leiharbeitnehmer als auch Unternehmen und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Warum Pöppel Rechtsanwälte?
Mit jahrelanger Erfahrung und einem klaren Fokus auf Arbeitsrecht sind wir Ihr starker Partner bei rechtlichen Herausforderungen. Ob Beratung, Verhandlung oder gerichtliche Vertretung – wir begleiten Sie kompetent und zuverlässig.


Fallbeispiele aus der Praxis

  • Streit um Equal-Pay-Ansprüche eines Leiharbeitnehmers: Ein Leiharbeitnehmer fordert die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft. Der Fall wird erfolgreich vor Gericht verhandelt.
  • Unrechtmäßige Kündigung während der Überlassung: Ein Leiharbeitnehmer wird ohne Angabe von Gründen entlassen. Der Anwalt klagt auf Weiterbeschäftigung und gewinnt.
  • Probleme bei der Höchstüberlassungsdauer: Ein Entleiher beschäftigt einen Leiharbeitnehmer länger als 18 Monate, was gegen das AÜG verstößt. Die Anstellung wird unbefristet.
  • Unklare Vertragsregelungen zwischen Verleihunternehmen und Entleiher: Ein Streit über die Zuständigkeiten führt zu finanziellen Einbußen für den Arbeitnehmer. Der Fall wird zugunsten des Arbeitnehmers geklärt.
  • Scheinselbstständigkeit statt Arbeitnehmerüberlassung: Ein Arbeitnehmer wird als Selbstständiger beschäftigt, obwohl eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Der Fall endet mit einer Festanstellung.

FAQ: Häufige Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?

  1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung: Beim Verleihen von Arbeitnehmern erbringt die Arbeitskraft die Leistung beim Entleiher, bleibt aber beim Verleihunternehmen angestellt.
  2. Werkvertrag: Beim Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern – der Vertrag betrifft keine einzelnen Arbeitskräfte.
  3. Abgrenzung: Der Hauptunterschied liegt darin, dass beim Werkvertrag keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers über die Arbeitskraft besteht.

Welche Rechte hat ein Leiharbeitnehmer?

  1. Arbeitsrechtlicher Schutz: Leiharbeitnehmer haben Anspruch auf gleichen Schutz wie die Stammbelegschaft, z. B. bei Arbeitszeiten, Urlaub und Sicherheit.
  2. Equal Pay: Nach 9 Monaten im selben Betrieb steht dem Leiharbeitnehmer die gleiche Bezahlung wie einem vergleichbaren Stammmitarbeiter zu.
  3. Kündigungsschutz: Auch Leiharbeitnehmer genießen den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem KSchG.

Was ist das Equal-Pay-Prinzip?

  1. Gleiche Bezahlung: Nach dem AÜG haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Festangestellte im Entleiherbetrieb.
  2. Zeitlicher Rahmen: Der Anspruch greift spätestens nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb.
  3. Ausnahmen: Tarifliche Regelungen können vorübergehend abweichende Vergütungen erlauben.

Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer eingesetzt werden?

  1. Höchstüberlassungsdauer: Ein Leiharbeitnehmer darf maximal 18 Monate im selben Betrieb arbeiten.
  2. Folgen bei Überschreitung: Überschreitungen führen dazu, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher entsteht.
  3. Ausnahmen: Durch Tarifverträge können abweichende Regelungen getroffen werden.

Kann ein Leiharbeitnehmer gegen Kündigungen vorgehen?

  1. Prüfung der Kündigung: Ein Anwalt prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, z. B. bei Einhaltung von Fristen und Kündigungsgründen.
  2. Kündigungsschutzklage: Leiharbeitnehmer können bei unrechtmäßiger Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagen.
  3. Nachträgliche Ansprüche: Bei unrechtmäßiger Kündigung können Ansprüche auf Schadensersatz oder Wiedereinstellung geltend gemacht werden.

Die Arbeitnehmerüberlassung wirft viele Fragen auf, sei es zu den Unterschieden zu anderen Vertragsarten, den Rechten von Leiharbeitnehmern oder der maximalen Dauer einer Überlassung. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Anliegen, um Klarheit in diesen komplexen Bereich des Arbeitsrechts zu bringen.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag?

  1. Definition der Arbeitnehmerüberlassung
    Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellt ein Verleihunternehmen eine Arbeitskraft (Leiharbeitnehmer) einem Entleiher vorübergehend zur Verfügung. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Verleihunternehmen und dem Arbeitnehmer, während die Arbeitsleistung beim Entleiher erbracht wird. Die Weisungsbefugnis liegt beim Entleiher, was die Arbeitnehmerüberlassung vom Werkvertrag unterscheidet.
    Beispiel: Ein Logistikunternehmen setzt Leiharbeiter für Lagerarbeiten ein. Die Arbeitskraft unterliegt den Weisungen des Lagerleiters, ist aber beim Verleihunternehmen angestellt.
  2. Werkvertrag – ein Ziel, kein Arbeitnehmer
    Im Werkvertrag verpflichtet sich ein Unternehmen, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern, etwa die Fertigung eines Produkts oder die Erbringung einer Dienstleistung. Es wird keine bestimmte Person verliehen, und der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis über die eingesetzten Arbeitskräfte.
    Beispiel: Ein Unternehmen beauftragt eine externe Reinigungsfirma. Die Organisation und Durchführung der Arbeiten obliegt ausschließlich der Reinigungsfirma.
  3. Abgrenzung und Risiken
    Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag ist oft schwierig. Wird ein Werkvertrag genutzt, um eine Arbeitnehmerüberlassung zu verschleiern, kann es sich um einen Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) handeln. Dies kann weitreichende Konsequenzen haben, etwa ein festes Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher.
    Beispiel: Ein IT-Dienstleister beschäftigt einen Programmierer auf Werkvertragsbasis, dieser arbeitet jedoch ausschließlich vor Ort im Betrieb des Auftraggebers und unter dessen Weisungen – ein klarer Fall von Scheinselbstständigkeit.

Welche Rechte hat ein Leiharbeitnehmer?

  1. Arbeitsrechtlicher Schutz
    Leiharbeitnehmer haben die gleichen Rechte wie Festangestellte. Dazu gehören Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Einhaltung von Arbeitszeitgesetzen. Auch der Schutz vor Diskriminierung und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften sind gewährleistet.
    Beispiel: Ein Leiharbeitnehmer verletzt sich bei der Arbeit. Der Entleiher ist verpflichtet, für einen sicheren Arbeitsplatz zu sorgen, während das Verleihunternehmen die Lohnfortzahlung übernimmt.
  2. Equal Pay – Gleiche Bezahlung
    Nach neun Monaten im selben Betrieb haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Vorher können tarifliche Ausnahmen gelten, die jedoch klare Bedingungen erfüllen müssen.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter verdient anfangs weniger als ein festangestellter Kollege. Nach neun Monaten im Betrieb muss der Lohn angeglichen werden, sofern keine tarifvertragliche Ausnahme greift.
  3. Kündigungsschutz
    Leiharbeitnehmer genießen den gleichen Kündigungsschutz wie Festangestellte. Das bedeutet, dass Kündigungen nicht willkürlich ausgesprochen werden dürfen und arbeitsrechtlich geprüft werden können.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter wird entlassen, obwohl kein triftiger Grund vorliegt. Er kann eine Kündigungsschutzklage einreichen.

Was ist das Equal-Pay-Prinzip?

  1. Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit
    Das Equal-Pay-Prinzip besagt, dass Leiharbeitnehmer nach neun Monaten im selben Betrieb die gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammmitarbeiter erhalten müssen. Ziel ist es, eine Benachteiligung von Leiharbeitnehmern zu verhindern und gleiche Bedingungen für gleiche Arbeit zu schaffen.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter im Produktionsbetrieb muss nach Ablauf der Frist denselben Stundenlohn wie ein festangestellter Produktionsmitarbeiter erhalten.
  2. Zeitlicher Rahmen und Übergangsregelungen
    Equal Pay greift nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb. Tarifeinheiten können den Zeitraum vorübergehend verkürzen oder verlängern, solange dies im Einklang mit dem AÜG steht. Nach spätestens 15 Monaten müssen jedoch gleiche Entgeltbedingungen gelten.
    Beispiel: Ein Tarifvertrag regelt, dass Leiharbeiter nach sechs Monaten 90 % des Stammmitarbeiterlohns und nach 12 Monaten den vollen Lohn erhalten.
  3. Anspruchsdurchsetzung
    Werden Leiharbeitnehmer trotz gesetzlicher Vorgaben schlechter bezahlt, können sie ihre Ansprüche einklagen. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Vergütung den gesetzlichen oder tariflichen Bestimmungen entspricht, und rechtliche Schritte einleiten.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter wird auch nach zwölf Monaten schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft. Ein Anwalt hilft ihm, den Differenzbetrag einzufordern.

Wie lange darf ein Leiharbeitnehmer eingesetzt werden?

  1. Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
    Nach dem AÜG darf ein Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate bei demselben Entleiher beschäftigt werden. Überschreitungen führen automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher, sofern keine tariflichen Ausnahmen gelten.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter bleibt 20 Monate im selben Betrieb. Da dies gegen das Gesetz verstößt, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet mit dem Entleiher.
  2. Ausnahmen durch Tarifverträge
    Tarifverträge können von der gesetzlichen Höchstüberlassungsdauer abweichen. Dies ist jedoch nur in tarifgebundenen Branchen erlaubt und setzt voraus, dass die Abweichungen im Einklang mit dem AÜG stehen.
    Beispiel: Ein Tarifvertrag der Metallindustrie erlaubt eine Überlassung von bis zu 24 Monaten. Der Entleiher muss dies jedoch klar im Vertrag ausweisen.
  3. Folgen einer Überschreitung
    Wird die Höchstüberlassungsdauer überschritten, hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher. Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher die Überschreitung nicht bewusst herbeigeführt hat.
    Beispiel: Ein Betrieb beschäftigt einen Leiharbeiter versehentlich länger als 18 Monate. Der Leiharbeiter kann auf ein festes Arbeitsverhältnis klagen.

Kann ein Leiharbeitnehmer gegen Kündigungen vorgehen?

  1. Prüfung der Kündigung
    Leiharbeitnehmer können wie Festangestellte gegen Kündigungen vorgehen. Ein Anwalt prüft, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist, etwa ob die Fristen eingehalten wurden und ein Kündigungsgrund vorliegt.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter wird ohne Angabe von Gründen entlassen. Ein Anwalt kann nachweisen, dass die Kündigung unzulässig war.
  2. Einreichen einer Kündigungsschutzklage
    Wird eine Kündigung als unrechtmäßig empfunden, können Leiharbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Klage wird vor dem Arbeitsgericht verhandelt, das prüft, ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter reicht fristgerecht eine Klage ein, weil er trotz ausreichender Leistung gekündigt wurde.
  3. Ansprüche bei unrechtmäßiger Kündigung
    Wird die Kündigung für unwirksam erklärt, hat der Leiharbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder Schadensersatz. Ein Anwalt hilft dabei, diese Ansprüche geltend zu machen und eine faire Lösung zu finden.
    Beispiel: Ein Leiharbeiter erhält eine Abfindung, nachdem das Gericht die Kündigung als rechtswidrig beurteilt.