Arbeitsplatzzusage im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Eine Arbeitsplatzzusage ist eine verbindliche Erklärung des Arbeitgebers gegenüber einem Arbeitnehmer, dass dieser einen bestimmten Arbeitsplatz erhält oder behält. Diese Zusage kann mündlich oder schriftlich erfolgen und entfaltet rechtliche Bindungswirkung. Häufig entstehen Arbeitsplatzzusagen im Rahmen von Vertragsverhandlungen, bei internen Versetzungen oder während Umstrukturierungen. Der Arbeitgeber muss die zugesagte Position tatsächlich bereitstellen, andernfalls kann der Arbeitnehmer Erfüllung verlangen oder unter Umständen Schadensersatz geltend machen. Problematisch wird es, wenn die Zusage unter einen Vorbehalt gestellt wurde oder betriebliche Gründe die Umsetzung verhindern. In der Praxis sind schriftliche Arbeitsplatzzusagen empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Seit 2024 werden Arbeitsplatzzusagen vermehrt im Kontext des Fachkräftemangels eingesetzt, um qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben. Gerichte prüfen bei Streitigkeiten genau, ob eine eindeutige Zusage vorlag oder lediglich unverbindliche Absichtserklärungen abgegeben wurden. Arbeitnehmer sollten darauf achten, Zusagen dokumentieren zu lassen.
