Arbeitsschutzkleidung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Arbeitsschutzkleidung ist persönliche Schutzausrüstung, die Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren und Verletzungen schützen soll. Dazu gehören Sicherheitsschuhe, Helme, Schutzbrillen, Handschuhe, Warnwesten, Gehörschutz und Atemschutzmasken. Der Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz Schutzkleidung kostenlos zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert. Die Beschäftigten sind verpflichtet, die bereitgestellte Schutzausrüstung zu tragen. Die Art der erforderlichen Schutzkleidung hängt von der Tätigkeit ab – auf Baustellen gelten andere Anforderungen als in Laboren oder Krankenhäusern. Schutzkleidung muss regelmäßig geprüft, gewartet und bei Bedarf ersetzt werden. Arbeitgeber müssen Beschäftigte im Umgang mit der Schutzausrüstung unterweisen. In vielen Branchen gibt es spezielle Vorschriften, etwa in der Chemie-, Bau- oder Lebensmittelbranche. 2024/2025 werden zunehmend auch klimatische Belastungen berücksichtigt, etwa Hitzeschutzkleidung. Verstöße gegen die Tragepflicht können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Auswahl der Schutzausrüstung. Die Kosten dürfen nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden. Arbeitskleidung ohne Schutzfunktion ist davon zu unterscheiden und muss nicht zwingend vom Arbeitgeber gestellt werden.
