Arbeitsvermittlung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Arbeitsvermittlung ist die Tätigkeit, Arbeitssuchende und Arbeitgeber zusammenzubringen. Die Bundesagentur für Arbeit hat den gesetzlichen Auftrag zur Arbeitsvermittlung. Daneben gibt es private Arbeitsvermittler und Personaldienstleister. Die Vermittlung ist für Arbeitssuchende kostenlos. Private Vermittler dürfen nur im gesetzlichen Rahmen tätig werden. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit zu verhindern oder zu beenden und offene Stellen zu besetzen. Die Arbeitsvermittlung umfasst Beratung, Stellenangebote, Bewerbungsunterstützung und Matching. Arbeitgeber können Stellenangebote melden, die vermittelt werden. Diskriminierungsverbote sind zu beachten – Stellenangebote dürfen nicht diskriminierend sein. 2024/2025 erfolgt Arbeitsvermittlung zunehmend digital über Online-Plattformen und KI-gestützte Matching-Systeme. Die Bundesagentur betreibt die Jobbörse als zentrale Plattform. Internationale Arbeitsvermittlung ist im Rahmen der EU-Freizügigkeit möglich. Vermittlungsgutscheine können die Chancen erhöhen. Arbeitsvermittlung kann auch durch Zeitarbeitsfirmen erfolgen. Datenschutz ist bei der Vermittlung wichtig. Erfolglose Vermittlung kann Sanktionen beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Arbeitsvermittlung ist ein wichtiges Instrument der Arbeitsmarktpolitik und trägt zur Fachkräftesicherung bei.
