Arbeitszeitreduzierung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Arbeitszeitreduzierung ist die Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie kann auf Wunsch des Arbeitnehmers oder betrieblich veranlasst erfolgen. Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Voraussetzungen sind eine Betriebszugehörigkeit von mehr als sechs Monaten und ein Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern. Der Antrag muss drei Monate vorher gestellt werden. Der Arbeitgeber kann nur bei betrieblichen Gründen ablehnen. Die Arbeitszeitreduzierung führt zu entsprechend geringerer Vergütung. Sozialversicherungsbeiträge und Urlaubsanspruch passen sich an. 2024/2025 nutzen viele Arbeitnehmer Arbeitszeitreduzierung zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur schrittweisen Vorbereitung auf den Ruhestand (Altersteilzeit). Teilzeitmodelle sind vielfältig: halbtags, Drei-Tage-Woche oder stundenweise Reduzierung. Arbeitszeitreduzierung kann befristet vereinbart werden (Brückenteilzeit). Betriebsräte haben Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung. Die Reduzierung darf nicht zu Diskriminierung führen. Aufstockung ist später wieder möglich, aber kein Rechtsanspruch. Arbeitszeitreduzierung unterstützt Work-Life-Balance und Gesundheit. Sie ist ein wichtiges Instrument flexibler Arbeitsgestaltung.
