Arbeitszeitverlängerung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Arbeitszeitverlängerung ist die Erhöhung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie bedarf grundsätzlich der Zustimmung beider Vertragsparteien, da der Arbeitsvertrag nicht einseitig geändert werden kann. Arbeitnehmer können eine Arbeitszeitverlängerung beantragen, etwa um von Teilzeit auf Vollzeit zu wechseln. Ein Rechtsanspruch besteht seit 2019 für Teilzeitbeschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmern, wenn die Reduzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt (Rückkehrrecht aus Brückenteilzeit). Arbeitgeber können Arbeitszeitverlängerung aus betrieblichen Gründen vorschlagen, benötigen aber die Zustimmung des Arbeitnehmers. Eine einseitige Verlängerung ist nur über eine Änderungskündigung möglich, die aber sozial gerechtfertigt sein muss. Mit der Verlängerung steigt die Vergütung entsprechend. Sozialversicherungsbeiträge und Urlaubsanspruch passen sich an. 2024/2025 wünschen sich viele Teilzeitbeschäftigte eine Aufstockung, oft scheitert dies an fehlenden Stellen. Betriebsräte haben Mitspracherechte. Arbeitszeitverlängerung kann schrittweise oder sofort erfolgen. Sie sollte schriftlich vereinbart werden. Verlängerung bietet Chancen für Karriereentwicklung und höheres Einkommen.