Attestpflicht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Attestpflicht bezeichnet die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, bei Arbeitsunfähigkeit ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. Gesetzlich besteht die Pflicht ab dem vierten Tag der Erkrankung. Der Arbeitgeber kann jedoch im Arbeitsvertrag oder durch Weisung eine frühere Vorlage verlangen, auch ab dem ersten Tag. Dies ist zulässig, wenn sachliche Gründe vorliegen, etwa häufige Kurzerkrankungen oder Verdacht auf Missbrauch. Eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Tag ohne Anlass ist umstritten. Bei begründetem Verdacht kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst einschalten. Die Attestpflicht dient der Kontrolle und dem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Seit 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital übermittelt (eAU). 2024/2025 nutzen Arbeitgeber zunehmend digitale Krankmeldungssysteme. Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitteilen. Versäumnis kann zu Abmahnungen oder Lohnausfall führen. Die Diagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Attestpflicht ist wichtig für Entgeltfortzahlung. Missbrauch kann zu Kündigungen führen. Die Pflicht muss verhältnismäßig sein und Persönlichkeitsrechte wahren.
