Auslandsentsendung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Auslandsentsendung ist die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers im Ausland im Auftrag des Arbeitgebers bei fortbestehendem Arbeitsvertrag. Sie unterscheidet sich von Versetzung (dauerhaft) und Auslandstätigkeit ohne Entsendung. Bei Entsendung bleibt das Arbeitsverhältnis mit dem deutschen Arbeitgeber bestehen. Regelungen zu Dauer, Vergütung, Zulagen und sozialversicherungsrechtlichem Status müssen vertraglich geregelt werden. Auslandsentsendungen unterliegen komplexem Recht: deutsches Arbeitsrecht, Recht des Gastlandes, internationale Abkommen und EU-Vorschriften. Innerhalb der EU gilt die Entsenderichtlinie, die Mindeststandards sichert. Sozialversicherungsrechtlich kann bei EU-Entsendungen eine A1-Bescheinigung beantragt werden, um weiterhin im deutschen System versichert zu bleiben. Steuerfragen sind kompliziert; Doppelbesteuerungsabkommen regeln oft die Besteuerung. 2024/2025 nehmen Entsendungen zu durch Globalisierung. Arbeitgeber müssen Fürsorgepflicht im Ausland erfüllen. Versicherungsschutz und Sicherheit sind wichtig. Entsendungen erfordern sorgfältige Planung und rechtliche Beratung. Sie bieten Karrierechancen und interkulturelle Erfahrungen. Rückkehrrecht sollte gesichert sein. Auslandsentsendung ist anspruchsvoll, aber bereichernd für Arbeitnehmer und Unternehmen.
