Außertarifliche Bezahlung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Außertarifliche Bezahlung bezeichnet Vergütungen, die über den tariflichen Regelungen liegen oder für Arbeitnehmer gelten, die nicht tarifgebunden sind. Sie wird individuell verhandelt und ist oft höher als Tarifgehälter. Außertarifliche Bezahlung kann Grundgehalt, Boni, Provisionen, Aktienoptionen und zusätzliche Benefits umfassen. Sie bietet Arbeitgebern Flexibilität, Leistungsanreize zu setzen und Spitzenkräfte zu binden. Für Arbeitnehmer bedeutet sie höhere Verdienstmöglichkeiten, aber weniger kollektiven Schutz. Außertarifliche Bezahlung muss vertraglich vereinbart werden. Günstigkeitsprinzip gilt: Schlechtere Bedingungen als im Tarifvertrag sind unzulässig, wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist. Außertarifliche Bezahlung kann auch für Arbeitnehmer in nicht tarifgebundenen Unternehmen gelten. 2024/2025 nutzen viele Unternehmen außertarifliche Bezahlung, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen. Transparenz ist wichtig, um Neid und Ungerechtigkeitsgefühle zu vermeiden. Betriebsräte haben Mitspracherechte bei übertariflichen Leistungen. Außertarifliche Bezahlung sollte leistungsorientiert und nachvollziehbar sein. Sie ist Instrument moderner Vergütungspolitik und spiegelt individuelle Leistung wider. Arbeitnehmer sollten Verhandlungsgeschick zeigen.
