Außertarifliche Leistungen im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Außertarifliche Leistungen sind Vergütungsbestandteile oder Benefits, die zusätzlich zu tariflichen Leistungen gewährt werden oder für nicht tarifgebundene Arbeitnehmer gelten. Dazu gehören höhere Gehälter, Boni, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung, Weiterbildungsangebote, Gesundheitsleistungen oder flexible Arbeitszeiten. Arbeitgeber nutzen außertarifliche Leistungen, um sich im Wettbewerb um Talente zu differenzieren und Mitarbeiter zu motivieren. Sie können freiwillig oder vertraglich vereinbart sein. Freiwillige Leistungen können unter Freiwilligkeitsvorbehalt stehen und widerrufen werden. Vertraglich vereinbarte Leistungen sind bindend. 2024/2025 sind außertarifliche Leistungen wichtig für Arbeitgeberattraktivität. Work-Life-Balance-Angebote wie Homeoffice, Sabbaticals oder Kinderbetreuung werden geschätzt. Auch Nachhaltigkeitsangebote wie Jobräder gewinnen an Bedeutung. Betriebsräte können außertarifliche Leistungen mitgestalten, besonders wenn sie für alle Beschäftigten gelten. Außertarifliche Leistungen sollten fair und transparent sein. Sie erhöhen Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Arbeitgeber sollten Portfolio an außertariflichen Leistungen strategisch entwickeln. Sie sind Ausdruck moderner Personalpolitik und tragen zur Unternehmenskultur bei.
