Aussperrung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Aussperrung ist ein Arbeitskampfmittel des Arbeitgebers, bei dem er Arbeitnehmern den Zutritt zum Betrieb verwehrt und die Beschäftigung einstellt, um Druck in Tarifverhandlungen auszuüben. Sie ist das Gegenstück zum Streik der Gewerkschaften. Aussperrung ist rechtlich zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist und in Zusammenhang mit Tarifauseinandersetzungen steht. Sie darf nicht zur Vernichtung der Gewerkschaft oder unverhältnismäßigen Benachteiligung dienen. Während der Aussperrung besteht kein Anspruch auf Lohn. Sozialversicherungsbeiträge ruhen. Ausgesperrte Arbeitnehmer können kein Arbeitslosengeld beanspruchen, da sie nicht zur Verfügung stehen. 2024/2025 sind Aussperrungen in Deutschland selten geworden, da Tarifpartner meist verhandeln. Historisch waren Aussperrungen umstritten. Gerichte haben Grenzen gesetzt. Aussperrung muss als Ultima Ratio eingesetzt werden. Sie ist hartes Mittel im Arbeitskampf. Arbeitnehmermitsprache ist begrenzt. Aussperrung kann zu Eskalation führen. Sie ist Teil der Tarifautonomie, aber sollte vermieden werden durch konstruktiven Dialog. Sozialpartnerschaft in Deutschland basiert auf Verhandlung statt Konfrontation. Aussperrung bleibt aber theoretisch mögliches Instrument.