Bagatellkündigung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Eine Bagatellkündigung ist eine Kündigung wegen eines geringfügigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers. Sie ist nur in engen Grenzen zulässig, da das Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigte Gründe verlangt. Gerichte prüfen streng, ob ein geringfügiges Vergehen eine Kündigung rechtfertigt. Typische Fälle waren früher Kündigungen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen (sog. Emmely-Fall). Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch Bagatelldelikte eine Kündigung rechtfertigen können, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört ist. Entscheidend ist eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände: Wert der Sache, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, soziale Situation, bisherige Zuverlässigkeit und Provokation. Meist ist eine Abmahnung erforderlich. 2024/2025 tendieren Gerichte dazu, bei langer Betriebszugehörigkeit und geringfügigem Vergehen eine Kündigung als unverhältnismäßig anzusehen. Arbeitgeber sollten erst mildere Mittel prüfen. Verhaltensbedingte Abmahnungen sind oft angemessener. Bagatellkündigungen sind rechtlich heikel. Arbeitnehmer sollten Kündigungsschutzklage erheben. Jeder Fall ist einzeln zu bewerten. Bagatellkündigung zeigt Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Verhältnismäßigkeit im Arbeitsrecht.
