Betriebsangehörigkeit im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsangehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einem bestimmten Betrieb. Sie ist oft synonym mit Betriebszugehörigkeit. Betriebsangehörigkeit ist relevant für Wahlrecht und Wählbarkeit zum Betriebsrat. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die 16 Jahre alt sind. Wählbar sind Arbeitnehmer ab 18 Jahren, die sechs Monate dem Betrieb angehören. Betriebsangehörigkeit wird auch in Tarifverträgen für Ansprüche berücksichtigt, etwa Jubiläumszulagen oder Urlaubstage. Bei Betriebsübergang wird Betriebsangehörigkeit beim neuen Arbeitgeber fortgeführt. Betriebsangehörigkeit ist von Unternehmenszugehörigkeit zu unterscheiden – bei mehreren Betrieben eines Unternehmens zählt Zugehörigkeit zum jeweiligen Betrieb. Insbesondere ist Betriebsangehörigkeit bei Umstrukturierungen und betriebsbedingten Kündigungen relevant. Sie begründet Rechte und Ansprüche. Betriebsangehörigkeit schafft Verbundenheit. Sie ist Grundlage betrieblicher Rechte. Betriebsangehörigkeit ist messbare Größe. Sie prägt Identität. Betriebsangehörigkeit ist wichtig für Mitbestimmung. Sie strukturiert betriebliche Gemeinschaft.