Betriebsaufgabe im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Betriebsaufgabe ist die endgültige Einstellung der betrieblichen Tätigkeit durch den Arbeitgeber. Sie führt zum Wegfall aller Arbeitsplätze. Betriebsaufgabe ist eine Form der Betriebsänderung und rechtfertigt betriebsbedingte Kündigungen. Bei Betriebsaufgabe entfällt Sozialauswahl, da alle Arbeitnehmer betroffen sind. Arbeitgeber muss Betriebsrat bei Betriebsaufgabe umfassend informieren und Interessenausgleich sowie Sozialplan verhandeln. Sozialplan soll wirtschaftliche Nachteile abmildern, etwa durch Abfindungen. Betriebsaufgabe kann verschiedene Gründe haben: wirtschaftliche Krise, Insolvenz, strategische Entscheidung oder Renteneintritt des Inhabers bei Kleinbetrieben. Arbeitnehmer können gegen Kündigung vorgehen, wenn Betriebsaufgabe nicht glaubhaft ist.
Während der letzten Jahre waren Betriebsaufgaben eher selten, aber aktuell sind aufgrund der Wirtschaftskrise insbesondere in strukturschwachen Branchen oder bei Insolvenzen zahlreiche Betriebsaufgaben vorkommen. Sie sind dramatisch für Betroffene. Betriebsaufgabe erfordert soziale Verantwortung. Arbeitgeber sollten frühzeitig informieren. Betriebsaufgabe ist harte Realität der Marktwirtschaft. Sie zeigt Bedeutung von Sozialschutz. Betriebsaufgabe ist einschneidender Vorgang mit weitreichenden Folgen.
