Betriebsausflug im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Ein Betriebsausflug ist eine vom Arbeitgeber organisierte Veranstaltung außerhalb des Betriebs zur Förderung des Betriebsklimas und der Teambildung. Teilnahme ist meist freiwillig. Betriebsausflug gilt als Betriebsveranstaltung. Bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können steuer- und sozialversicherungsfrei bis 110 Euro pro Arbeitnehmer bezuschusst werden. Während des Betriebsausflugs besteht Unfallversicherungsschutz durch Berufsgenossenschaft. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich angemessen zu verhalten. Arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen (Beleidigungen, Gewalt) können auch beim Betriebsausflug Konsequenzen haben. Betriebsausflüge fördern Zusammenhalt und Motivation. Sie sind Ausdruck von Unternehmenskultur.
Aktuell werden Betriebsausflüge wieder beliebter nach Corona-Pause – Team-Building. Arbeitgeber nutzen sie für Teambuilding. Betriebsausflüge sollten inklusiv sein und niemanden ausschließen. Sie sind Wertschätzung. Betriebsausflüge stärken Gemeinschaft. Sie sind keine Arbeitszeit, aber betrieblich veranlasst. Betriebsausflüge sind wichtig für Betriebsklima. Sie sind Instrument der Personalpolitik. Betriebsausflüge schaffen positive Erlebnisse.
