Betriebsbegehung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Eine Betriebsbegehung ist die systematische Besichtigung eines Betriebs zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen, Arbeitssicherheit und Einhaltung von Vorschriften. Betriebsbegehungen werden durchgeführt von: Betriebsrat (Recht zur Betriebsbesichtigung), Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (regelmäßig zur Gefährdungsbeurteilung), Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft (Überwachung), Behörden bei Verdacht auf Verstöße. Betriebsbegehungen dienen Erkennung von Mängeln und Gefahren. Ergebnisse werden dokumentiert und Maßnahmen abgeleitet. Arbeitgeber muss Zugang gewähren. Betriebsbegehungen sind präventiv. Sie fördern Arbeitssicherheit. 2024/2025 werden Betriebsbegehungen auch zu psychischen Belastungen durchgeführt. Digitale Dokumentation erleichtert Nachverfolgung.

Betriebsbegehungen sind wichtiges Instrument des Arbeitsschutzes. Sie decken Missstände auf. Betriebsbegehungen sollten regelmäßig erfolgen. Sie sind Ausdruck von Fürsorge. Betriebsbegehungen fördern Dialog zwischen Beteiligten. Sie sind praktischer Arbeitsschutz. Betriebsbegehungen tragen zu sicheren Arbeitsplätzen bei.