Betriebsbegriff im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Der Betriebsbegriff definiert, was im Arbeitsrecht als Betrieb gilt. Ein Betrieb ist organisatorische Einheit, innerhalb derer Arbeitgeber mit Arbeitnehmern durch Einsatz von Mitteln arbeitstechnische Zwecke verfolgt. Wesentlich ist einheitliche Leitung und organisatorische Geschlossenheit. Abgrenzung zu Unternehmen: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe umfassen. Der Betriebsbegriff ist zentral für Anwendung vieler Gesetze, etwa Betriebsverfassungsgesetz (Betriebsratswahl auf Betriebsebene), Kündigungsschutzgesetz (Schwellenwerte beziehen sich auf Betrieb) oder Betriebsübergang. Betriebsbegriff ist funktional und muss im Einzelfall bestimmt werden. Räumliche Trennung ist nicht immer entscheidend. Auch virtuelle Betriebe sind denkbar.

Aktuell bzw. seit „Corona“ wird Betriebsbegriff durch Homeoffice und mobile Arbeit herausgefordert. Rechtsprechung entwickelt ihn weiter. Betriebsbegriff strukturiert Arbeitsrecht. Er ist Anknüpfungspunkt für Mitbestimmung. Betriebsbegriff muss flexibel sein. Er ist Grundbegriff des kollektiven Arbeitsrechts. Betriebsbegriff ist umstritten und rechtlich komplex. Er ist aber unverzichtbar für Anwendung vieler Vorschriften. Betriebsbegriff ist Kern der betrieblichen Ordnung.