Betriebsgefahr im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsgefahr bezeichnet Gefahren, die von betrieblichen Tätigkeiten, Anlagen oder Stoffen ausgehen und Arbeitnehmer gefährden können. Sie umfasst physische Gefahren (Maschinen, Chemikalien, Lärm) und psychische Belastungen (Stress, Mobbing). Arbeitgeber müssen Betriebsgefahren durch Gefährdungsbeurteilung ermitteln und Schutzmaßnahmen ergreifen. Arbeitsschutzgesetz verpflichtet dazu. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften konkretisieren Pflichten. Betriebsgefahr ist auch rechtlicher Begriff: Arbeitgeber haftet für Schäden aus Betriebsgefahr gegenüber Dritten (Gefährdungshaftung).

Arbeitnehmer sind durch gesetzliche Unfallversicherung geschützt. 2024/2025 entstehen neue Betriebsgefahren durch neue Technologien (Robotik, KI) und psychische Belastungen nehmen zu. Prävention ist zentral. Betriebsgefahr muss minimiert werden. Arbeitgeber tragen Verantwortung. Betriebsgefahr erfordert kontinuierliche Überwachung. Sie ist reales Risiko der Arbeitswelt. Betriebsgefahr muss ernst genommen werden. Sie ist Gegenstand des Arbeitsschutzes. Betriebsgefahr zu beherrschen ist Pflicht und schützt Leben und Gesundheit.