Betriebsinhaber im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Der Betriebsinhaber ist die natürliche oder juristische Person, die einen Betrieb führt und die Arbeitgeberstellung innehat. Er trägt das unternehmerische Risiko und hat Weisungsbefugnis gegenüber Arbeitnehmern. Der Betriebsinhaber kann Einzelunternehmer, Gesellschaft oder Körperschaft sein. Bei Wechsel des Betriebsinhabers (Betriebsübergang nach § 613a BGB) gehen Arbeitsverhältnisse auf den neuen Inhaber über. Der Betriebsinhaber hat umfassende Pflichten: Lohnzahlung, Arbeitsschutz, Sozialversicherungsbeiträge, Zusammenarbeit mit Betriebsrat. Er kann Direktionsrecht ausüben und betriebliche Entscheidungen treffen. Der Betriebsinhaber haftet für Verstöße gegen Arbeitsrecht. Heute können Betriebsinhaber durch komplexe Unternehmensstrukturen verschleiert sein. Transparenz ist wichtig. Betriebsinhaber trägt Verantwortung für Arbeitsbedingungen. Er ist Vertragspartner der Arbeitnehmer. Betriebsinhaber ist rechtlich definiert. Er ist zentrale Figur im Arbeitsverhältnis. Betriebsinhaber hat Rechte und Pflichten. Er ist Arbeitgeber im funktionalen Sinne.
