Betriebsrisiko im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Das Betriebsrisiko ist das wirtschaftliche Risiko des Arbeitgebers, dass betriebliche Abläufe gestört werden oder Aufträge wegbrechen. Arbeitgeber trägt Betriebsrisiko, nicht der Arbeitnehmer. Kommt es zu Betriebsstörungen (Materialmangel, Maschinenausfall, Auftragsmangel), muss Arbeitgeber dennoch Lohn zahlen (Annahmeverzug). Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung, auch wenn er nicht arbeiten kann. Ausnahmen bestehen bei höherer Gewalt oder wenn Arbeitnehmer das Risiko übernommen hat. Betriebsrisiko ist Grundprinzip des Arbeitsrechts. Es schützt Arbeitnehmer vor wirtschaftlichen Risiken des Arbeitgebers. Das Betriebsrisiko wird insbesondere bei Lieferkettenunterbrechungen, Pandemien oder Energiekrisen relevant. Kurzarbeit kann Betriebsrisiko abfedern. Betriebsrisiko ist Arbeitgeberpflicht. Es rechtfertigt Unternehmergewinn. Betriebsrisiko ist klare Zuordnung. Es schützt Arbeitnehmer. Betriebsrisiko ist Ausdruck ungleicher Machtverteilung. Es ist Kernprinzip des Arbeitsrechts. Betriebsrisiko ist wirtschaftliches Konzept mit rechtlicher Bedeutung.