Betriebsspaltung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsspaltung ist die Aufteilung eines Betriebs in mehrere rechtlich selbständige Einheiten. Sie kann aus organisatorischen, steuerlichen oder strategischen Gründen erfolgen. Arbeitsrechtlich ist relevant, ob Arbeitsverhältnisse betroffen sind. Bei Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse auf neue Inhaber über mit Besitzstandsschutz. Ohne Betriebsübergang kann Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse fortführen oder im Rahmen von Umstrukturierung kündigen. Betriebsrat muss informiert und beteiligt werden. Betriebsspaltung ist komplex. Sie kann zur Aufspaltung von Betriebsräten führen. 2024/2025 erfolgen Betriebsspaltungen zur Risikominimierung oder Effizienzsteigerung. Betriebsspaltung ist unternehmerische Gestaltung. Sie beeinflusst Arbeitsverhältnisse. Betriebsspaltung muss transparent sein. Sie erfordert sorgfältige Planung. Betriebsspaltung ist rechtlich anspruchsvoll. Sie kann Mitbestimmungsstrukturen verändern. Betriebsspaltung ist Instrument der Unternehmensrestrukturierung.