Betriebsstätte im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsstätte ist jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Steuerrechtlich nach § 12 AO definiert als feste Geschäftseinrichtung, durch die Tätigkeit ausgeübt wird. Arbeitsrechtlich relevant für: örtlichen Geltungsbereich von Tarifverträgen, Zuständigkeit von Betriebsräten, Versetzungen (innerhalb derselben Betriebsstätte meist im Direktionsrecht), Arbeitsort im Arbeitsvertrag. Abgrenzung: Betriebsstätte kann Teil eines Betriebs sein oder eigenständiger Betrieb. Mehrere Betriebsstätten können zu einem Betrieb gehören bei einheitlicher Leitung. Homeoffice ist grundsätzlich keine Betriebsstätte. Baustellen können temporäre Betriebsstätten sein. Betriebsstättenprinzip im Steuerrecht bestimmt Besteuerungsort. Sozialversicherungsrechtlich kann Beschäftigungsort relevant sein. Lohnsteuer wird am Ort der Betriebsstätte abgeführt. Begriff wird in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich verwendet.