Betriebsstörung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Eine Betriebsstörung ist eine Unterbrechung oder Beeinträchtigung des normalen Betriebsablaufs durch technische Defekte, Materialmangel, Stromausfall, IT-Probleme oder andere unvorhergesehene Ereignisse. Bei Betriebsstörung trägt Arbeitgeber das Betriebsrisiko. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Lohn, auch wenn sie nicht arbeiten können (Annahmeverzug). Arbeitgeber kann Arbeitnehmer nicht nach Hause schicken ohne Lohnfortzahlung. Ausnahme: höhere Gewalt oder Arbeitnehmer hat Störung verursacht. Betriebsstörungen sollten schnell behoben werden. Notfallpläne helfen. In den letzten Jahren nehmen Betriebsstörungen durch Cyberangriffe, Lieferkettenprobleme oder Extremwetter zu. Resilience wird wichtiger.

Die Betriebsstörung ist grundsätzlich Risiko des Arbeitgebers. Sie darf nicht auf Arbeitnehmer abgewälzt werden. Betriebsstörung ist Ausnahme. Sie zeigt Verwundbarkeit. Betriebsstörung muss professionell gemanagt werden. Sie ist Teil unternehmerischen Risikos. Betriebsstörung ist Realität moderner Arbeitswelt.