Betriebsübernahme im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Betriebsübernahme ist der Erwerb eines Betriebs oder Betriebsteils durch neuen Inhaber. Sie löst Betriebsübergang nach § 613a BGB aus, wenn Identität gewahrt bleibt. Formen: Asset Deal (Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter, Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetz über), Share Deal (Erwerb von Gesellschaftsanteilen, Arbeitsverhältnisse laufen unverändert weiter, da Arbeitgeber formal gleich bleibt). Rechtsfolgen bei Betriebsübergang: automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse auf Erwerber (§ 613a Abs. 1 BGB), Kündigung wegen Übergang ist unwirksam (§ 613a Abs. 4 BGB), Arbeitnehmer haben Widerspruchsrecht binnen Monat nach Unterrichtung (§ 613a Abs. 6 BGB), Altinhaber und Erwerber haften ein Jahr gesamtschuldnerisch (§ 613a Abs. 2 BGB), Unterrichtungspflicht über Übergang, Zeitpunkt, Rechtsfolgen (§ 613a Abs. 5 BGB). Betriebsvereinbarungen gelten ein Jahr fort (§ 613a Abs. 1 S. 3 BGB). Due Diligence klärt Haftungsrisiken. Interessenausgleich/Sozialplan bei Betriebsänderung.
