Betriebsunfall im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Ein Betriebsunfall ist ein Arbeitsunfall, der sich im Betrieb während der Arbeitszeit ereignet. Er ist versichert durch gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Voraussetzungen sind: Unfall (zeitlich begrenztes Ereignis von außen), während versicherter Tätigkeit, Gesundheitsschaden. Betriebsunfall führt zu Leistungen der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung, Verletztengeld, Rente, Hinterbliebenenversorgung. Arbeitgeber muss Betriebsunfall dokumentieren und bei schweren Unfällen melden. Prävention ist Pflicht. Arbeitnehmer haften gegenüber Arbeitgeber nur beschränkt. Betriebsunfall zeigt Risiken der Arbeit. Er muss verhindert werden.

Der Schaden des Arbeitnehmers beim Betriebsunfall ist durch die Berufsgenossenschaft abgesichert. Er erfordert Sorgfalt. Betriebsunfall ist Grund für Arbeitsschutz. Er darf nicht passieren. Betriebsunfall ist versichert. Er ist Ausdruck von Betriebsgefahr. Betriebsunfall muss untersucht werden, um Wiederholung zu verhindern.