Betriebsverfassung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsverfassung ist die rechtliche Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung im Betrieb. Geregelt durch Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zentrale Organe: Betriebsrat (§§ 7-41 BetrVG) als gewählte Arbeitnehmervertretung, Betriebsversammlung (§§ 42-46 BetrVG) als Versammlung aller Arbeitnehmer, Gesamtbetriebsrat bei mehreren Betrieben (§§ 47-53 BetrVG), Konzernbetriebsrat (§§ 54-59 BetrVG), Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60-73 BetrVG), Wirtschaftsausschuss in Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern (§§ 106-110 BetrVG). Grundprinzipien: vertrauensvolle Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG), Friedenspflicht (§ 74 BetrVG), paritätische Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG), Mitwirkung in personellen Angelegenheiten (§§ 99-105 BetrVG), Information und Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 106-113 BetrVG). Ziel ist Integration der Arbeitnehmer in betriebliche Entscheidungen und sozialer Ausgleich.