Betriebsvermögen im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Betriebsvermögen umfasst alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen. Im Arbeitsrecht relevant bei: betrieblicher Altersversorgung (Deckungsmittel können zum Betriebsvermögen gehören), Insolvenz (Arbeitnehmerforderungen sind Insolvenzforderungen, rangniedriger als besicherte Gläubiger), Betriebsübergang (wesentliche Betriebsmittel müssen übergehen). Steuerrechtlich unterschieden: notwendiges Betriebsvermögen (unmittelbar betrieblich genutzt), gewillkürtes Betriebsvermögen (objektiv geeignet, subjektiv zugeordnet), Privatvermögen (nicht betrieblich). Dienstwagen können Betriebsvermögen sein (bei überwiegend betrieblicher Nutzung). Arbeitnehmerdarlehen sind grundsätzlich Privatvermögen des Arbeitnehmers. Bei Betriebsveräußerung ist Bewertung relevant. Arbeitnehmer haben keine Rechte am Betriebsvermögen (Eigentum beim Arbeitgeber). Ausnahme: Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung sind geschützt durch Insolvenzschutz (PSVaG). Pfändung von Betriebsvermögen kann zur Betriebsschließung führen. Arbeitgeber haftet mit Betriebsvermögen für Verbindlichkeiten.