Betriebszweck im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Betriebs- oder Unternehmenszweck ist die Tätigkeit, für die der Betrieb/das Unternehmen errichtet wurde. Er bestimmt: Art der Tätigkeit der Arbeitnehmer, Eingruppierung in Tarifverträge (branchenspezifisch), Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft, betriebliche Erforderlichkeit von Maßnahmen. Änderung des Betriebszwecks ist: grundlegende Betriebsänderung nach § 111 S. 3 Nr. 4 BetrVG (Interessenausgleich, Sozialplan), kann betriebsbedingte Kündigungen rechtfertigen, wenn Arbeitsplätze wegfallen, aber auch neue schaffen. Arbeitnehmer müssen Änderung grundsätzlich hinnehmen, wenn im Rahmen des Direktionsrechts. Bei wesentlicher Änderung der geschuldeten Tätigkeit: Änderungskündigung erforderlich. Betriebszweck ist Teil der unternehmerischen Freiheit, Arbeitgeber kann ihn grundsätzlich frei bestimmen. Grenzen: Gesetze (z.B. keine illegalen Tätigkeiten), Tarifverträge (Branchenzugehörigkeit), Arbeitsverträge (Tätigkeitsbeschreibung). Für Arbeitnehmer relevant bei Frage der Zumutbarkeit von Versetzungen oder Änderungen. Gesellschaftsvertrag regelt Unternehmenszweck bei juristischen Personen.
