Bewährungsaufstieg im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Bewährungsaufstieg ist die Beförderung oder Höhergruppierung eines Arbeitnehmers nach erfolgreicher Bewährung in einer Position oder nach Erwerb zusätzlicher Qualifikationen. Er ist in manchen Tarifverträgen oder Besoldungsordnungen vorgesehen. Meistens im öffentlichen Bereich. Voraussetzungen sind meist bestimmte Dienstzeit, erfolgreiche Leistungsbeurteilungen und freie Stellen. Bewährungsaufstieg ist Anreiz für Leistung und Entwicklung. Er fördert innerbetriebliche Karrieren. Rechtsanspruch besteht nur bei entsprechender Regelung. Arbeitgeber hat oft Ermessen. Bewährungsaufstieg muss diskriminierungsfrei erfolgen. Karrieren verlaufen oft horizontal. Bewährungsaufstieg ist traditionelles Instrument. Er belohnt Leistung. Bewährungsaufstieg ist Motivation. Er bietet Perspektiven. Bewährungsaufstieg ist in öffentlichem Dienst üblicher als Privatwirtschaft. Er ist Ausdruck von Personalentwicklung. Bewährungsaufstieg ist strukturierter Karriereweg. Er ist Anreiz für Engagement.