Beweislast im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Beweislast (Feststellungslast) bezeichnet das Risiko einer Partei im Prozess, dass eine behauptete Tatsache nicht bewiesen werden kann. Grundregel: jede Partei muss die für sie günstigen Tatsachen beweisen. Im Arbeitsrecht wichtige Beweislastverteilungen: Kündigung – Arbeitgeber muss Kündigungsgrund beweisen (§ 1 KSchG), Diskriminierung – Arbeitnehmer muss Indizien darlegen, dann Beweislastumkehr zu Lasten Arbeitgeber (§ 22 AGG), Befristung – Arbeitgeber muss Sachgrund oder Voraussetzungen sachgrundloser Befristung beweisen, Arbeitszeit/Überstunden – Arbeitnehmer muss geleistete Stunden darlegen und beweisen (erschwert bei fehlender Zeiterfassung), Abmahnung – Arbeitgeber muss Pflichtverletzung beweisen, Arbeitsunfähigkeit – Attest hat hohen Beweiswert, Arbeitgeber muss konkrete Zweifel darlegen. Beweiserleichterungen: Anscheinsbeweis (typischer Geschehensablauf), prima-facie-Beweis (erste Vermutung). Beweismittel: Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Parteianhörung. Bei Nichtbeweis: Klage/Antrag wird abgewiesen (non liquet). Prozessuale Fairness und Waffengleichheit können Beweislastverteilung beeinflussen.