Bewerberauswahl im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Bewerberauswahl ist der Prozess der Entscheidung über Einstellung eines Bewerbers. Grundsatz: Arbeitgeber hat Auswahlfreiheit im Rahmen seiner Vertragsfreiheit. Grenzen: Diskriminierungsverbote nach AGG (keine Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Identität), außer berufliche Anforderung rechtfertigt Differenzierung. Stellenausschreibung muss diskriminierungsfrei sein (neutral formuliert). Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Einstellung (§ 99 BetrVG), kann widersprechen bei: fehlendem Ausschreibung interner Stellen, Verstoß gegen Auswahlrichtlinien, Benachteiligung anderer Arbeitnehmer, mangelnder Eignung, Gefährdung Betriebsfrieden. Auswahlkriterien müssen sachlich sein: Qualifikation, Erfahrung, Eignung, Persönlichkeit. Tests (Assessment Center, Persönlichkeitstests) sind zulässig, wenn: Bezug zur Tätigkeit, verhältnismäßig, transparent. Fragerecht des Arbeitgebers ist begrenzt (siehe Bewerberdaten). Absage sollte neutral formuliert sein, keine Begründung erforderlich. AGG-Hopping (missbräuchliche Bewerbungen) ist zu vermeiden durch sorgfältige Auswahl. Dokumentation empfohlen für Nachweiszwecke.