Bewerberdaten im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Bewerberdaten sind personenbezogene Daten von Stellenbewerbern. Datenschutzrechtlich geschützt durch DSGVO und § 26 BDSG. Zulässige Erhebung: zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderliche Daten (§ 26 Abs. 1 BDSG): Name, Kontaktdaten, Qualifikation, Berufserfahrung, Zeugnisse. Einwilligung für darüber hinausgehende Daten problematisch wegen Machtungleichgewicht. Unzulässige Fragen: nach Schwangerschaft (außer bei Beschäftigungsverbot), Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Religion (außer Tendenzschutz), Vorstrafen (außer bei Bezug zur Tätigkeit), Gesundheit (außer bei Eignungsfrage). Foto kann verlangt werden, ist aber nicht verpflichtend. Aufbewahrung: nur während Bewerbungsverfahren und kurze Zeit danach (für Nachweiszwecke bei AGG-Klagen: sechs Monate), dann Löschpflicht (Art. 17 DSGVO), bei Einwilligung längere Speicherung für künftige Stellen möglich. Rechte: Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung, Löschung, Widerspruch. Verstöße: Bußgeld, Schadensersatz, Unwirksamkeit des Arbeitsvertrags bei schweren Verstößen.