Billigkeitskontrolle im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Billigkeitskontrolle ist die gerichtliche Überprüfung von Vereinbarungen oder Maßnahmen auf Angemessenheit und Zumutbarkeit. Im Arbeitsrecht prüfen Gerichte, ob Arbeitgebervorgaben, Versetzungen, Weisungen oder Vertragsklauseln billig (fair und angemessen) sind. Maßstab ist § 315 BGB (Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen) oder § 106 GewO (Direktionsrecht nach billigem Ermessen). Billigkeitskontrolle schützt Arbeitnehmer vor unangemessenen Entscheidungen. Gerichte prüfen Interessenabwägung. Arbeitgeber muss Gründe haben. Die Billigkeitskontrolle ist insbesondere bei Versetzungen, Arbeitszeitänderungen oder Zielvereinbarungen relevant. Sie ist Instrument des Arbeitnehmerschutzes.

Billigkeitskontrolle ist am Ende richterliche Kontrolle. Sie begrenzt Arbeitgebermacht. Billigkeitskontrolle ist Ausgleich. Sie fordert Angemessenheit. Billigkeitskontrolle ist rechtliches Prinzip. Sie ist Ausdruck von Treu und Glauben. Billigkeitskontrolle ist praktisch wichtig. Sie ist Schutz vor Willkür.