Blockmodell im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Blockmodell ist eine Form der Altersteilzeit, bei der die Arbeitszeit in zwei Phasen aufgeteilt wird: Arbeitsphase – Arbeitnehmer arbeitet zunächst weiter in Vollzeit oder reduziert (durchschnittlich jedoch 50% über Gesamtzeitraum), Freistellungsphase – anschließend vollständige Freistellung bis zum Renteneintritt. Während gesamter Zeit wird durchschnittlich 50% der Vergütung gezahlt, aufgestockt durch Arbeitgeber auf mind. 70% (früher mit staatlicher Förderung, seit 2010 ausgelaufen, aber weiter tarifvertraglich/einzelvertraglich möglich). Vorteil: vorzeitiger Ruhestand, Arbeitgeber kann Nachfolger einarbeiten. Risiken: Insolvenzrisiko des Arbeitgebers während Freistellungsphase, daher Absicherung erforderlich durch: Wertguthaben nach § 7b SGB IV (Insolvenzsicherung), Verpfändung, Bürgschaft, Treuhandkonto. Bei Insolvenz: Insolvenzsicherung greift, Arbeitnehmer hat Anspruch auf Wertguthaben. Kündigung während Altersteilzeit problematisch, besonderer Vertrauensschutz. Sozialversicherungsbeiträge werden aus dem Wertguthaben entrichtet. Rentenversicherung: Arbeitgeber zahlt zusätzliche Beiträge (früher 80% des Vollzeit-Beitrags).