Bundesfreiwilligendienst im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein freiwilliges Engagement für das Gemeinwohl. Er kann von Menschen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht geleistet werden. BFD dauert meist sechs bis 18 Monate. Freiwillige arbeiten in sozialen, ökologischen, kulturellen oder Sport-Einrichtungen. Sie erhalten Taschengeld, Unterkunft/Verpflegung oder Geldersatzleistungen, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung. BFD ist kein Arbeitsverhältnis, sondern öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Kündigungsschutz und Arbeitsrecht gelten nicht. BFD ersetzt Zivildienst seit dessen Aussetzung 2011. 2024/2025 leisten viele junge Menschen BFD als Orientierung. Auch Ältere nutzen ihn. Bundesfreiwilligendienst ist Engagement. Er ist sinnstiftend. Bundesfreiwilligendienst ist geregelt. Er ist kein Arbeitsverhältnis. Bundesfreiwilligendienst ist sozial wertvoll. Er fördert Zivilgesellschaft. Bundesfreiwilligendienst ist Möglichkeit. Er ist Ausdruck von Engagement und Solidarität.