Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die EU-weite Regelung zum Schutz personenbezogener Daten, die seit 2018 gilt. Sie regelt Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Weitergabe von Daten. Im Arbeitsrecht sind Beschäftigtendaten betroffen. DSGVO gibt Arbeitnehmern Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Arbeitgeber müssen Datenverarbeitung rechtmäßig gestalten, dokumentieren und transparent machen. Datenschutzfolgenabschätzungen sind bei Risiken erforderlich. Verstöße können Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Umsatzes auslösen. DSGVO hat Datenschutz verschärft. Inzwischen ist die DSGVO etabliert. Unternehmen haben Prozesse angepasst. DSGVO ist umfassend. Sie ist zwingend. DSGVO schützt Grundrechte. Sie ist bußgeldbewehrt. DSGVO ist europäisch harmonisiert. Sie ist Meilenstein. DSGVO ist komplex. Sie erfordert Compliance. DSGVO ist Grundlage des Datenschutzes. Sie ist Ausdruck digitaler Grundrechte.