Dauerschuldverhältnis im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.
Dauerschuldverhältnis ist ein Vertragsverhältnis, das auf längere Dauer angelegt ist und fortlaufende Leistungen zum Inhalt hat. Arbeitsverhältnis ist typisches Dauerschuldverhältnis: Arbeitnehmer schuldet fortlaufend Arbeitsleistung, Arbeitgeber fortlaufend Vergütung. Besonderheiten: Beendigung – regelmäßig nur durch Kündigung oder Zeitablauf (bei Befristung), nicht durch Rücktritt wie bei Austauschverträgen. Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB, § 314 BGB) – bei schwerer Pflichtverletzung oder wenn Fortsetzung unzumutbar. Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) kann Anpassung oder Kündigung rechtfertigen. Treuepflichten besonders ausgeprägt bei Dauerschuldverhältnissen. Rückabwicklung bei Beendigung nicht möglich (erbrachte Leistungen bleiben, keine Rückforderung). Verjährung: kurze Fristen üblich (im Arbeitsrecht oft Ausschlussfristen). Vertragsanpassung: bei wesentlicher Änderung der Umstände möglich (z.B. Änderungskündigung bei Arbeitsverhältnis). Weitere Beispiele: Mietvertrag, Versicherungsvertrag, Franchisevertrag. Abgrenzung zu: Austauschverträgen (einmaliger Leistungsaustausch), Dienst- und Werkverträgen (einmalige Leistung).
