Dienstleistung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Dienstleistung ist die Erbringung einer Tätigkeit für andere ohne Herstellung eines Werks. Im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer erbringt Dienstleistung für Arbeitgeber, Rechtsgrundlage § 611a BGB (Arbeitsvertrag), Abgrenzung zu Selbstständigen: diese erbringen Dienstleistung auf eigene Rechnung ohne persönliche Abhängigkeit. Weitere Dienstleistungsverträge: freier Dienstvertrag (§ 611 BGB – ohne Weisungsgebundenheit), Werkvertrag (§ 631 BGB – Herstellung eines Werks, Erfolg geschuldet, nicht nur Tätigkeit). Dienstleistungsfreiheit: EU-Grundfreiheit (Art. 56 AEUV) – erlaubt grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Entsendung von Arbeitnehmern in andere EU-Staaten (Entsenderichtlinie). Wirtschaftszweig: Dienstleistungssektor (tertiärer Sektor) umfasst Handel, Verkehr, Finanzwesen, Gesundheit, Bildung, öffentliche Verwaltung – größter Beschäftigungssektor in Deutschland. Arbeitsrechtliche Besonderheiten: oft weniger tarifgebunden als Industrie, Teilzeit und Minijobs häufiger, Arbeitszeiten kundenorientiert (Laden-, Öffnungszeiten), Kundenverkehr erfordert bestimmtes Verhalten. Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist größte Einzelgewerkschaft in Deutschland.