Dienstplan im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Dienstplan ist die Planung und Festlegung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum (üblicherweise Woche oder Monat). Typisch bei Schichtarbeit, Einzelhandel, Gastronomie, Gesundheitswesen, Pfle ge. Inhalt: Arbeitsbeginn und -ende für jeden Arbeitnehmer, Zuordnung zu Schichten (Früh-, Spät-, Nachtschicht), freie Tage. Rechtsgrundlage: Direktionsrecht (§ 106 GewO), soweit Arbeitszeit im Rahmen vertraglicher Vorgaben. Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und Verteilung auf Wochentage (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG), bei Aufstellung Urlaubsplan (§ 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG). Grenzen: Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Sonn-/Feiertagsruhe), Arbeitsvertrag (vereinbarte Arbeitszeit), Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitnehmerwünsche (§ 7 BUrlG, § 8 TzBfG). Bekanntgabe: angemessen vorher (mindestens einige Tage), kurzfristige Änderungen nur bei dringenden betrieblichen Gründen oder Einverständnis. Bei Nichterscheinen laut Dienstplan: Abmahnung, Kündigung möglich. Digitale Dienstplanung zunehmend verbreitet. Arbeitnehmer können Wünsche äußern (aber kein Anspruch außer bei wichtigem Grund).