Entgelt im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Als Entgelt bezeichnet im Arbeitsrecht die Vergütung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die geleistete Arbeit schuldet. Das Entgelt umfasst nicht nur das Grundgehalt oder den Stundenlohn, sondern auch sämtliche zusätzlichen Leistungen wie Zulagen, Zuschläge, Prämien, Gratifikationen und geldwerte Vorteile wie etwa einen Dienstwagen. Die Höhe und Zusammensetzung des Entgelts ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich gilt der Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit sowie der gesetzliche Mindestlohn.

Definition Entgelt

Das Entgelt ist die Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis und das Gegenstück zur Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Es wird nach § 611a BGB für die tatsächlich geleistete Arbeit geschuldet. Die Zusammensetzung des Entgelts kann sehr unterschiedlich sein: Neben dem festen Grundgehalt können variable Bestandteile wie Provisionen, Akkordlöhne oder Erfolgsprämien hinzukommen. Auch Sachleistungen wie Dienstwagen, Wohnungen oder Essensmarken gehören zum Entgelt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt in der Regel monatlich im Nachhinein, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Entgelt an den gesetzlichen Feiertagen sowie im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen (Entgeltfortzahlung). Bei der Höhe des Entgelts sind der gesetzliche Mindestlohn, tarifliche Vereinbarungen und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Unzulässig sind Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft oder anderen persönlichen Merkmalen. Das Entgelt unterliegt der Sozialversicherungspflicht und ist grundsätzlich steuerpflichtig.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogrundgehalt von 3.000 Euro sowie eine Schichtzulage von 200 Euro und einen Dienstwagen, der als geldwerter Vorteil mit 300 Euro angesetzt wird. Sein Gesamtentgelt beträgt somit 3.500 Euro.