Garden Leave – Bezahlte Freistellung mit Wettbewerbsbindung im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Kurz & Kompakt: Garden Leave bezeichnet die bezahlte Freistellung einer Führungskraft während der Kündigungsfrist. Die Führungskraft erhält weiter Gehalt, arbeitet aber nicht mehr. Sie bleibt an das Wettbewerbsverbot gebunden und kann nicht sofort zum Konkurrenten wechseln.

Was ist Garden Leave?

Garden Leave, zu Deutsch etwa Gartenurlaub oder bezahlte Freistellung, ist eine Praxis aus dem angelsächsischen Raum, die auch in Deutschland verbreitet ist. Die Führungskraft wird nach Ausspruch der Kündigung von der Arbeit freigestellt, erhält aber weiterhin ihr volles Gehalt bis zum Vertragsende.

Der Name Garden Leave stammt aus der Vorstellung, dass die freigestellte Person ihre Zeit im Garten verbringen kann, während sie weiterhin bezahlt wird. In der Praxis ist die Zeit oft weniger entspannt, da Unsicherheit über die berufliche Zukunft besteht.

Für Unternehmen ist Garden Leave ein Mittel, um Führungskräfte mit sensiblem Wissen vom aktiven Geschäft fernzuhalten, bevor sie zum Wettbewerber wechseln. Für Führungskräfte bietet es finanzielle Sicherheit, kann aber auch Nachteile haben. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Rechtliche Grundlagen

Zusammenfassung: Garden Leave kann einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet oder vertraglich vereinbart werden. Bei Arbeitnehmern ist die Zulässigkeit begrenzt, bei Organmitgliedern weitgehend anerkannt. Die Vergütung muss weitergezahlt werden.

Einseitige Freistellung

Der Arbeitgeber kann eine Freistellung einseitig anordnen, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat. Bei Führungskräften ist dies regelmäßig gegeben, wenn sie Zugang zu sensiblen Informationen oder wichtigen Kundenbeziehungen haben.

Bei Arbeitnehmern besteht grundsätzlich ein Beschäftigungsanspruch, der eine Freistellung nur unter engen Voraussetzungen zulässt. Nach einer Kündigung wird die Interessenlage aber anders bewertet, sodass Freistellungen häufig zulässig sind.

Bei GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen besteht nach herrschender Meinung kein Beschäftigungsanspruch. Die Freistellung ist daher unproblematisch möglich.

Vertragliche Freistellungsklauseln

Viele Verträge enthalten ausdrückliche Freistellungsklauseln, die dem Unternehmen das Recht einräumen, die Führungskraft während der Kündigungsfrist freizustellen. Solche Klauseln schaffen Rechtssicherheit.

Die Klausel sollte regeln, unter welchen Voraussetzungen freigestellt werden kann, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist und wie mit Urlaubsansprüchen und anderen Nebenleistungen verfahren wird.

Bei der Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Freistellung nicht als versteckte Verkürzung der Kündigungsfrist gewertet wird. Die Vergütung muss in voller Höhe weitergezahlt werden.

Wirkungen der Freistellung

Zusammenfassung: Während der Freistellung besteht das Vertragsverhältnis fort. Die Führungskraft erhält weiter Gehalt und bleibt an vertragliche Pflichten wie das Wettbewerbsverbot gebunden. Die Arbeitspflicht entfällt.

Fortbestehen des Vertragsverhältnisses

Trotz Freistellung bleibt das Vertragsverhältnis bestehen. Die Führungskraft ist weiterhin Mitarbeiter des Unternehmens und unterliegt den vertraglichen Pflichten.

Das gesetzliche Wettbewerbsverbot während des bestehenden Arbeitsverhältnisses gilt fort. Die Führungskraft darf während der Freistellung nicht für einen Wettbewerber tätig werden oder ein konkurrierendes Unternehmen gründen.

Auch Verschwiegenheitspflichten und andere Nebenpflichten bestehen weiter. Verstöße können Schadensersatzansprüche auslösen.

Vergütungsansprüche

Die Vergütung ist während der Freistellung in voller Höhe fortzuzahlen. Dies umfasst das Grundgehalt, vereinbarte Boni und Nebenleistungen wie Dienstwagen.

Bei variablen Vergütungsbestandteilen stellt sich die Frage, wie mit der Zielerreichung umzugehen ist. Häufig wird vereinbart, dass der Zielbonus auf Basis der Zielvergütung oder der durchschnittlichen Auszahlung der Vorjahre gezahlt wird.

Der Dienstwagen kann während der Freistellung entzogen werden, wenn der Vertrag dies vorsieht oder die private Nutzung nur für die Dauer der aktiven Tätigkeit erlaubt war. Andernfalls besteht der Anspruch fort.

Urlaubsansprüche

Häufig wird die Freistellung unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche ausgesprochen. Die Führungskraft erhält den Urlaub während der Freistellung, ohne dass eine separate Urlaubsgewährung erforderlich ist.

Für eine wirksame Urlaubsanrechnung muss dies ausdrücklich erklärt werden. Die bloße Freistellung genügt nicht. Auch muss der Urlaub konkret berechnet und angerechnet werden.

Bleibt nach Anrechnung noch Resturlaub, ist dieser abzugelten. Die Urlaubsabgeltung wird zum Vertragsende fällig.

Vor- und Nachteile eines Garden Leave

Zusammenfassung: Garden Leave hat Vor- und Nachteile für beide Seiten. Für Unternehmen bietet es Schutz vor sofortigem Wettbewerberwechsel. Für Führungskräfte bedeutet es bezahlte Freizeit, aber auch Einschränkungen.

Aus Unternehmenssicht

Der Hauptvorteil für Unternehmen ist der Schutz vor einem sofortigen Wettbewerberwechsel. Während der Freistellung kann die Führungskraft nicht beim Konkurrenten anfangen, und ihr Wissen veraltet.

Zudem kann die sofortige Trennung von einer gekündigten Führungskraft die Arbeitsmoral im Team schützen und verhindern, dass vertrauliche Informationen abgezogen werden.

Der Nachteil sind die fortlaufenden Kosten. Die Führungskraft wird bezahlt, ohne einen Beitrag zu leisten. Bei langen Kündigungsfristen kann dies erhebliche Beträge ausmachen.

Aus Sicht der Führungskraft

Für Führungskräfte bedeutet Garden Leave finanzielle Sicherheit während der Suche nach einer neuen Position. Das Gehalt wird weitergezahlt, ohne dass gearbeitet werden muss.

Der Nachteil ist die Bindung an das bestehende Wettbewerbsverbot. Die Führungskraft kann nicht sofort zum gewünschten neuen Arbeitgeber wechseln, wenn dieser ein Wettbewerber ist.

Auch die psychologische Belastung ist nicht zu unterschätzen. Die Zeit ohne Tätigkeit kann als belastend empfunden werden, besonders wenn die Dauer lang ist.

Häufig gestellte Fragen zu Garden Leave

Kann ich während der Freistellung beim Wettbewerber anfangen?

Analyse: Während der Freistellung besteht das Vertragsverhältnis fort, einschließlich des Wettbewerbsverbots.

Rechtliche Einordnung: Das gesetzliche Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses gilt bis zum Vertragsende. Ein Verstoß kann Schadensersatzpflichten und fristlose Kündigung auslösen.

Fallbeispiel 1: Ein Manager ist freigestellt und möchte sofort beim Hauptwettbewerber beginnen. Der bisherige Arbeitgeber erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die Tätigkeit.

Fallbeispiel 2: Die Führungskraft beginnt trotz Verbots beim Wettbewerber. Sie verliert den Gehaltsanspruch für die restliche Freistellungszeit und muss Schadensersatz zahlen.

Fazit: Während der Freistellung dürfen Sie nicht beim Wettbewerber arbeiten. Das Verbot gilt bis zum Vertragsende.


Muss der Arbeitgeber mich freistellen?

Analyse: Eine Pflicht zur Freistellung besteht grundsätzlich nicht. Es ist eine Entscheidung des Arbeitgebers.

Rechtliche Einordnung: Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Führungskraft bis zum Vertragsende beschäftigt oder freistellt. Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht.

Fallbeispiel 1: Ein Geschäftsführer möchte freigestellt werden, um sich auf die Jobsuche zu konzentrieren. Die Gesellschafter lehnen ab, er muss weiterarbeiten.

Fallbeispiel 2: Im Vertrag ist vereinbart, dass bei Kündigung freigestellt werden kann. Der Arbeitgeber macht von dieser Option Gebrauch.

Fazit: Die Freistellung ist keine Pflicht. Sie hängt vom Willen des Arbeitgebers oder von vertraglichen Regelungen ab.


Behalte ich meinen Dienstwagen während der Freistellung?

Analyse: Der Anspruch auf den Dienstwagen während der Freistellung hängt von der vertraglichen Regelung ab.

Rechtliche Einordnung: Erlaubt der Vertrag die private Nutzung ohne Einschränkung, besteht der Anspruch fort. Ist die Nutzung an die aktive Tätigkeit geknüpft, kann der Wagen entzogen werden.

Fallbeispiel 1: Der Vertrag erlaubt die private Nutzung des Dienstwagens. Auch während der Freistellung darf der Manager den Wagen behalten.

Fallbeispiel 2: Die Dienstwagenregelung sieht vor, dass bei Freistellung der Wagen zurückzugeben ist. Die Führungskraft muss den Wagen abgeben, erhält aber eine Kompensation.

Fazit: Prüfen Sie Ihre Dienstwagenregelung. Sie bestimmt, was bei Freistellung gilt.


Kann ich die Freistellung ablehnen?

Analyse: Bei Organmitgliedern besteht kein Beschäftigungsanspruch, bei Arbeitnehmern grundsätzlich schon, aber nach Kündigung eingeschränkt.

Rechtliche Einordnung: Geschäftsführer und Vorstände haben keinen Anspruch auf Beschäftigung. Die Freistellung ist einseitig möglich. Bei Arbeitnehmern ist die Rechtslage komplexer.

Fallbeispiel 1: Ein Vorstand wird nach Abberufung freigestellt. Er hat keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung und muss die Freistellung akzeptieren.

Fallbeispiel 2: Ein leitender Angestellter besteht auf Beschäftigung. Das Gericht prüft, ob ein berechtigtes Interesse an der Freistellung besteht.

Fazit: Als Organmitglied können Sie die Freistellung nicht ablehnen. Als Arbeitnehmer haben Sie möglicherweise einen Beschäftigungsanspruch.


Wird die Freistellungszeit auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot angerechnet?

Analyse: Die Anrechnung von Garden Leave auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist eine wichtige Frage.

Rechtliche Einordnung: Eine Anrechnung kann vertraglich vereinbart werden. Ohne Vereinbarung läuft das nachvertragliche Wettbewerbsverbot zusätzlich zur Freistellung.

Fallbeispiel 1: Der Vertrag sieht vor, dass die Freistellungszeit auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot angerechnet wird. Bei 6 Monaten Freistellung und 12 Monaten Wettbewerbsverbot verbleiben 6 Monate.

Fallbeispiel 2: Ohne Anrechnungsklausel folgen auf 6 Monate Freistellung weitere 12 Monate nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Fazit: Eine Anrechnungsklausel kann die Gesamtbindung verkürzen. Achten Sie bei Vertragsverhandlungen darauf.