Kirchliches Arbeitsrecht im Arbeitsrecht: Alles was Sie wissen müssen.

Kurzdefinition: Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein Sonderarbeitsrecht für kirchliche Arbeitgeber und ihre Einrichtungen, das auf dem verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsrecht der Kirchen nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV basiert.

In Deutschland sind etwa 1,3 Millionen Menschen bei katholischen und evangelischen Kirchen sowie deren Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie beschäftigt. Das kirchliche Arbeitsrecht unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Punkten vom allgemeinen Arbeitsrecht, insbesondere durch den „Dritten Weg“ bei der Lohnfindung und besondere Loyalitätsanforderungen an Mitarbeiter.

Der „Dritte Weg“ bedeutet, dass Löhne und Arbeitsbedingungen nicht durch Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, sondern durch paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommissionen festgelegt werden. Streiks und Aussperrungen sind ausgeschlossen. Anstelle von Betriebsräten gibt es Mitarbeitervertretungen mit anderen Befugnissen.

Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes wurde 2022 reformiert. Seitdem werden Loyalitätspflichten differenzierter bewertet: Das private Verhalten von Mitarbeitern ist nur noch kündigungsrelevant, wenn es die Glaubwürdigkeit der Kirche ernsthaft beeinträchtigt. Wiederheirat oder eingetragene Partnerschaften führen nicht mehr automatisch zur Kündigung.

Häufige Frage: Gelten normale Kündigungsschutzregeln? Ja, grundsätzlich gelten das Kündigungsschutzgesetz und andere arbeitsrechtliche Schutzvorschriften. Jedoch können kirchenspezifische Loyalitätspflichtverletzungen zusätzliche Kündigungsgründe darstellen, die bei weltlichen Arbeitgebern nicht existieren würden.